Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 202

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ihrer Ministerien mit der Vorbereitung und der Erstellung eines Regelungsentwurfs zu beauftragen, mit dem der Aufgabenbereich und das Berufsbild von Arbeits- und Organi­sationspsychologInnen eindeutig geregelt wird. Ziel ist die Erstellung einer mit der Berufsgruppe akkordierten Vorlage, die im ersten Halbjahr 2014 in Kraft treten kann.“

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Ich bedanke mich bei Kollegin Oberhauser – die jetzt leider nicht da ist – für ihre selbstkritische und ausgewogene Rede und für den Dank auch an die Opposition und alle, die jetzt zum Schluss noch mitgearbeitet haben.

Etwas anders sehe ich die Bemerkungen von Kollegen Rasinger und Dagmar Bela­kowitsch. Es dreht sich hier nicht um Brötchen verteilen. (Abg. Dr. Rasinger: Das habe ich nicht gesagt!) Es dreht sich hier um eine Kritik von ungefähr über hundert Stellung­nahmen, und eine davon kommt von den PsychotherapeutInnen. Und von diesen über hundert Stellungnahmen sind weit über 80 Prozent äußerst kritisch und voll ablehnend, darunter auch jene von der Österreichischen Gesellschaft für Psychologie, Kollege Rasinger. Das sind jene Institute, die an der Universität Psychologie lehren, und selbst diese sagen, so geht es nicht. Der Hauptverband hat dagegen Stellung genommen, die Ärztekammer hat – und die Ärztekammer protestiert wesentlich öfter und heftiger – sogar mit nackten Patienten gedroht. Auch das hast du nie kritisiert. (Abg. Dr. Rasinger: Ich habe nur 3 Minuten gehabt!)

Die Universitätskliniken für Psychiatrie und Psychotherapie haben protestiert, die Landesregierung Wien und viele andere mehr.

Aber wie auch immer. Es gibt eine formale Sache: Am 24. 6. war das Ende der Begut­achtungsfrist. Am nächsten Tag war der Ministerrat geplant, einen Tag darauf war es im Gesundheitsausschuss. Das wird einer seriösen Auseinandersetzung mit dem Ge­setz nicht gerecht.

Ich möchte aber jetzt einmal den Hintergrund dieser Novelle beleuchten. Der Hauptv­erband hat eine Studie herausgegeben, die ein massives Versorgungsdefizit bei psychisch Kranken zeigt, eine Zahl von 900 000 Therapiebedürftigen, die nicht einmal zur Hälfte fachlich gut versorgt werden können. Es zeigt sich, dass die Zahl der Invaliditätspensionen aus psychischen Gründen massiv ansteigt, und auch die Zahl der Krankheitstage aus dieser Gruppe. Die Bemühungen der Kassen, hier irgendetwas zu tun, haben die Versorgungslücken nicht geschlossen. Es gibt beträchtliche Selbst­behalte für psychisch Kranke und nicht vertretbare lange Wartezeiten. Bei körperlichen Erkrankungen wäre es undenkbar, dass es Deckelungen von Leistungen gibt. Kann ich bei körperlichen Erkrankungen sagen, das Geldkontingent ist aus, den nächste Herzinfarkt behandeln wir nicht mehr? Der nächste Diabetes-Patient wird nicht mehr behandelt, weil das Kontingent aus ist? – Das ist eine Diskriminierung, die evident ist.

Ich habe oft das Gefühl, dass in der Politik Entscheidungen dann recht schnell fallen, wenn man nicht über die notwendige Expertise verfügt oder sich um diese nicht bemüht. Je weniger ich weiß, desto schneller bin ich bereit, zu handeln und etwas zu riskieren.

Drei Beispiele aus dem Gesundheitsministerium, in der Zeit auch vor Minister Stöger:

Die Frage lautete nach Psychotherapie auf Krankenschein. Die Antwort war: Ich will nicht, dass jede Frau mit Menstruationsbeschwerden beim Psychoanalytiker landet. – Toll! Beim Mangel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird geantwortet, der ist nur vorgeschützt, die können auch zu Erwachsenen-Psychiatern gehen. Und auf Angst vor


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