Bezug auf Gewalt in der Familie und die dazugehörige Ausweitung der Schutzmechanismen – Stichwort: Gewalt in der Familie, Prävention auch bei Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen – am Herzen liegen. (Beifall bei der FPÖ.)
So weit einmal die Klarstellung. Das habe ich bereits in meiner ersten Wortmeldung gesagt. Was ich aber sehr wohl kritisiert habe, ist die faktische Umsetzung, die in diesem Gesetz die Maßnahmen sicherstellen soll. Und da darf ich gleich anmerken, dass es nicht so ist, wie es der Kollege Plessl hier fälschlicherweise gesagt hat, nämlich dass ich im Ausschuss angeblich gegen meinen Antrag gesprochen hätte. Das ist nicht der Fall.
Ich habe auch dort schon kritisiert, dass die Maßnahmen, die als vermeintliche Schutzmechanismen hier eingebaut wurden, faktisch nicht umgesetzt werden können. Zum Beispiel halte ich es für nicht sinnvoll, dass man einem Schulleiter, der vielleicht 1 000 bis 1 200 Schüler hat und einen Lehrkörper mit mehreren hundert Lehrern, eine Verständigung der Staatsanwaltschaft in die Hand drückt und sagt: Setze die erforderlichen Maßnahmen!, ohne dass eine, wie im Gesetz nicht vorgesehen, ausdrücklich verbotene fotografische Aufarbeitung der betreffenden Person erfolgen darf, ohne dass eine Verbreitung der Daten nach dem Datenschutzgesetz zulässig ist. Das war der Ansatzpunkt, den ich angeführt habe.
Ich denke mir, der Schulleiter, der mit dieser Gesetzesnovelle, wie sie hier jetzt vorliegt, umzugehen hat, ist eigentlich ein Getriebener zwischen einerseits dem berechtigten Wunsch und unser aller Anliegen, dem Gesetz Genüge zu tun und dem Kindeswohl zu entsprechen, und andererseits der fast unlösbaren Aufgabe, das faktisch umzusetzen. Und da denke ich – und da interpretiere ich den Entschließungsantrag, den der Kollege Plessl hier soeben eingebracht hat, auch in diese Richtung –, dass hier eine Evaluierung dringend notwendig wäre und dass man das so rasch wie möglich, wie du richtig ausgeführt hast, für die Reparatur dieser, wie ich meine, dringenden Anpassung durchführen sollte. – So weit die Klarstellung. Ich hoffe, damit ist klar, was die Intention der FPÖ in dieser Sache ist.
Ich denke, diese Vorlage ist eine gute Vorlage, weil sie die richtige Richtung hat. In der Sache, im Detail hapert es! Und da müssen wir daran arbeiten, das möglichst rasch zu korrigieren. (Beifall bei der FPÖ.)
22.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens des Berichterstatters wird keines gewünscht.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Entwurf betreffend SPG-Novelle 2013 in 2434 der Beilagen.
Dazu haben die Abgeordneten Pendl, Kößl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Herbert vor.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 3, § 38a Abs. 4 Ziffer 2 lit. b in der Fassung der Regierungsvorlage.
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