Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 137

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Zugangsbeschränkungen reagiert werden sollte, sondern unter anderem auch mit einer echten studienplatzbezogenen Finanzierung.

9. Erstellung einer Gesamtsanierungs- und Neubauplanung inklusive einer Zeit- und Kostenplanung auf Basis einer Evaluierung des Raumangebotes an Österreichischen Universitäten

An praktisch allen österreichischen Universitäten wird über Raumnot geklagt. Vielfach stammen die Gebäude aus dem vorigen Jahrhundert. Die technische Ausrüstung ist für die Erfordernisse der modernen Lehr- und Lernmittel oftmals unzureichend oder auf Grund der Gegebenheiten nur mit großem Aufwand herstellbar.

Es ist daher dringend notwendig, einen Gesamtsanierungs- und Neubauplan für die österreichischen Universitäten zu erstellen. Dieser Plan hat eine Zeit- und Kosten­planung zu enthalten im Zusammenwirken mit der jeweiligen Universität erstellt wer­den. Ziel soll das allgemeine politische Bildungsziel von 300.000 Studierenden dauerhaft zu sichern um auch im internationalen Vergleich mithalten zu können. Basis dieser Planung muss eine Evaluierung der derzeitigen Raumauslastung unter Bedacht­nahme auf Entlastungsmöglichkeiten durch organisatorische Maßnahmen sein, die mittelfristig anzustrebenden 300.000 Studienplätze sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die Qualität der Ausbildung an Österreichs Universitäten könnte durch diese Maß­nahme einen enormen Anschub finden und somit gesteigert werden.

An manchen Universitäten  in der EU sind anstelle von Semester, Trimester als Studienzeitmaß im Einsatz. Diese Einteilung ermöglicht eine bessere Lehrraumnutzung bei beschränkter Platzverfügbarkeit.

Da die Hörsäle und Seminarräume bis zu fünf Monate pro Jahr ungenutzt leer stehen, ist zu prüfen, ob dieser Weg auch für Österreichs Universitäten gangbar und zielführend ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten sind der Auffassung, dass dem verstärkten Zustrom von Studierwilligen nicht mit dem von der Regierung bevorzugten Mittel der Zugangs­beschränkungen reagiert werden sollte, sondern unter anderem auch mit einer Offen­sive bei Sanierung und Neubau von Universitätsgebäuden Rechnung getragen werden muss. Auch die Qualität der Ausbildung an Österreichs Universitäten könnte durch diese Maßnahme enorm gesteigert werden.

10. Evaluierung des Bologna-Prozesses

Das BMWF hat auf seiner Homepage zum Bologna-Prozess unter anderem folgendes veröffentlicht:

Mit der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Mai 1999 durch die Regierungs­vertreter/-innen von 29 europäischen Ländern wurde einer der grundlegenden Reform­prozesse in der Geschichte des europäischen Hochschulwesens  – der Bologna-Prozess – eingeleitet.

Das wesentliche und außergewöhnliche Element dieses Prozesses besteht darin, dass es sich um eine freiwillige Annäherung der Hochschulsysteme Europas handelt und nicht um ein verbindliches Vertragswerk.

Dadurch bleibt es den einzelnen Staaten überlassen, die Verwirklichung des visionär angedachten europäischen Raumes für höhere Bildung auf die nationalen Gegeben­heiten abzustimmen, anstatt sie auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschrän­ken. Der internationale Trend bewegt sich in Richtung „Konkurrenz um Studierende“; in diesem Kontext wird nur eine glaubhaft europäische Universität bestehen können.

 


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