Yilmaz;
Zakostelsky.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung des Weisungsrechts des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe daher in gleicher Weise vor wie soeben. Ich erspare mir die Wiedergabe der Erklärung und mache nur darauf aufmerksam, dass jene Abgeordneten, die für den Antrag des Abgeordneten Steinhauser stimmen, „Ja“-Stimmzettel und jene, die dagegen sind, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen haben.
Bitte beachten Sie auch wieder, dass Sie nicht zwei Stimmzettel verwenden!
Ich bitte nun wieder Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. – Bitte.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger beziehungsweise Buchmayr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden wieder die Stimmenzählung unter Aufsicht der Schriftführer durchführen.
Dazu unterbreche ich die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 18.04 Uhr unterbrochen und um 18.07 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 171; davon „Ja“-Stimmen: 42, „Nein“-Stimmen: 129.
(Siehe Korrektur durch Präsidenten Kopf S. 239.)
Damit ist der Antrag der Abgeordneten Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen abgelehnt.
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