Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 80

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staaten umfasst - hier wird auf die Zusage einzelner Mitgliedstaaten gewartet. Alles in allem lassen die Ergebnisse dieses Gipfels keine zufriedenen Reaktionen aufkommen - scheint es doch, als würde hier nur Symptombekämpfung betrieben.

Ein wichtiger Schritt, um legale Einreise zu unterstützen, ist es, die Möglichkeit zu schaffen, einen Asylantrag in einer Auslandsvertretung stellen zu können; das sowohl auf österreichischer als auch auf EU-Ebene. Denn: das Nichtvorhandensein legaler Einreisemöglichkeiten macht Schlepperei erst notwendig. Hier muss man also an­setzen, um Ursachen- nicht Symptombekämpfung zu betreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich einerseits auf EU-Ebene für die Mög­lichkeit der Stellung eines Asylantrages in einer Auslandsvertretung der Europäischen Union einzusetzen und anderseits diese Möglichkeit hinsichtlich österreichischer Auslandsvertretungen wiedereinzuführen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Christoph Vavrik, Kollegin und Kollegen betref­fend ein reguläres Resettlementprogramm für Österreich und die EU

eingebracht im Zuge der Debatte über die EU-Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 74b Abs. 3 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Zwecke der Erörterung der Ergebnisse der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015

Resettlement definiert sich als die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flücht­linge, die wegen fortwährender Verfolgungsrisiken auf absehbare Zeit weder in ihre Heimatländer zurückkehren, noch in ihren jeweiligen Erstzufluchtsstaaten adäquaten Schutz und dauerhaft Aufnahme finden können. Als humanitär ausgerichtetes Pro­gramm umfasst es den Transfer von Flüchtlingen aus dem Erstzufluchtsstaat mit dem Ziel, diese in einen aufnahmebereiten Staat dauerhaft aufzunehmen und zu inte­grie­ren. Resettlement ist somit zugleich ein Schutzinstrument und eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge.

Weltweit erkennen immer mehr Länder, auch in der Europäischen Union, die Bedeu­tung von Resettlement als wirksames Instrument der internationalen Flüchtlingspolitik an. Auch Österreich hat in der Vergangenheit neben Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, immer wieder Menschen in akuten Not- oder Krisensituationen aufgenommen – etwa Flüchtlinge aus Uganda, Chile und dem Irak in den 1970er Jahren, Indochinaflüchtlinge in den 1970er und 1980er Jahren sowie irakische Flücht­linge aus der Türkei im Jahr 1991.

Im Rahmen des ersten Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge wurden 250 syrische Flüchtlinge, die besondere Schutzbedürfnisse aufweisen, 2014 in Zusammen­arbeit mit UNHCR in Österreich aufgenommen. Dieses Programm ist mittlerweile abgeschlossen und fand eine Nachfolge im zweiten humanitären Aufnahmeprogramm Syrien: dieses Programm wird momentan zweigeteilt durchgeführt. 600 syrische Flücht­linge kommen über ein UNHCR-Programm nach Österreich. Der Fokus richtet sich auf besonders schutzbedürftige Personen. 400 schutzbedürftige syrische Flücht-


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