Der Konkurs eines Bankhauses hätte zur Folge, dass die Kontrolle von den Eigenkapitaleignern auf die Fremdkapitaleigner übergeht, was bedeuten würde, dass Aktionäre ihre Besitzansprüche verlieren. Ein Konkursverwalter würde die Geschäftstätigkeit anstatt des Vorstandes ausüben. Unkontrollierte Konkurse würden aufgrund der engen Vernetzung wahrscheinlich weitere Banken mitreißen, was unter Umständen den Zusammenbruch der Volkswirtschaft zur Folge hätte.
Wenn man sich zur regulierten Marktwirtschaft bekennt, bedeutet dies auch, dass Unternehmer jedweder Art die Folgen ihrer Handlungen selbst zu tragen haben. Wenn Banken derartig groß werden, dass deren Konkurs unser gesamtes Wirtschaftssystem ins Wanken bringt oder gar zerstören könnte, gelten marktwirtschaftliche Prinzipien nicht mehr. Diese gilt es wieder herzustellen – daher ist die Trennung von Bankgeschäften unumgänglich! Denn es kann nicht sein, dass die österreichischen Steuerzahler für die Gier und Gewinnsucht von Bankmanagern zur Kasse gebeten werden – so geschehen beim Bankenrettungspakt und bei der sogenannten „Griechenlandhilfe“ wobei es sich hier um nichts anderes handelt, als um eine Bankenrettungspaket II! Der Staat muss im Voraus das Entstehen solcher Bankhäuser, die man moderne Zwingherrn oder „Kapital-Feudalisten“ nennen könnte, verhindern. Hierzu stehen ihm vielerlei Mittel zur Verfügung, es muss lediglich der Wille vorhanden sein, das Primat der Politik über die Wirtschaft wiederherzustellen.
So fordert der ehem. Notenbankchefs Paul Volcker, wieder das Trennbankensystem zumindest in einer light version einzuführen (Glass-Steagall Act 1933 als Reaktion auf den Börsenkrach 1929 und die darauffolgende Weltwirtschaftskrise). Die EZB und der Großteil der europäischen Politiker lehnen jedoch diesen Vorschlag ab, forcieren erhöhte Eigenkapitalausstattung, TÜV für Finanzprodukte usw.
Da Geld gewissermaßen ein öffentliches Gut darstellt, bedarf es einer besonderen Regulierung und Kontrolle. Die Interessen der Allgemeinheit müssen maßgeblich gewahrt werden, vor allem, wenn wesentliche Geldfunktionen an die Privatwirtschaft (im Privatbesitz befindliche Finanzinstitute) abgegeben werden. Die Realwirtschaft – das sind die Interessen der Allgemeinheit, die in einer gesicherten Aufbewahrung ihres Geldvermögens (Einlagengeschäft) liegen, an der Möglichkeit Kredite zu bekommen (Kreditgeschäft) und an der effizienten und sicheren Abwicklung des Geldverkehrs – hat ein Anrecht auf Beachtung eben dieser Erfordernisse. Diese stellen auch die Kerntätigkeit der Banken dar – „basic banking“, eine im Wesentlichen kundenorientierte reine Dienstleistungstätigkeit mit geringem Risiko und bescheidener Profitabilität.
Auf der anderen Seite stehen gegensätzlich dazu das Investmentbanking und der Eigenhandel, dominiert vom Eigeninteresse und der Gewinnmaximierung der Bankinstitute. Bankaktivitäten also, die auch oft auf Kosten der „Kunden“, oder sogar auf Kosten der Allgemeinheit gehen. Es wird fremdes Geld risikoreich (und spekulativ) veranlagt, eine Manipulation der Märkte findet statt indem sie beispielsweise mit hybriden Finanzprodukten überschwemmt werden, mit dem Ziel sofort an „echtes“ Geld, gegen vage Versprechungen von zukünftigen Erträgen, heranzukommen. Der Investmentbanker hat vollkommen gegensätzliche Zielsetzungen als der Verantwortliche einer klassischen Geschäftsbank.
Investmentbanking ist zweiteilig. Da gibt es einerseits den Bereich Corporate finance, der sich mit der Aufbringung und Zurverfügungstellung von Kapital (Eigen- wie Fremdkapital; etwa über Börsegänge, Anleihenplazierungen u. dgl.) befasst. Dem gegenüber steht das so genannte Assetmanagement, welches sozusagen die Nachfrageseite des Investmentbanking darstellt und den Kern des Renditejägertums repräsentiert.
Schon heute sollte es in Investmentbanken so genannte „Chinesische Mauern“ zwischen den beiden Bereichen geben, damit Insiderinformationen aus dem Corporate fi-
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