Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 58

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


15.02.04

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! „Winter is coming“ kann ich nur sagen. Diese Empfehlung von Eddard Stark, sich warm anzuziehen, sollten wir beherzigen, denn der Überwachungs­staat sickert in etliche Gesetze in Österreich ein, schleichend, aber trotzdem mit atemberaubendem Tempo. Uns fehlt schon langsam der Überblick, wo denn überhaupt Überwachungsmaßnahmen gesetzt werden. Deswegen ist es auch dringend an der Zeit, dass wir so etwas wie eine Überwachungsgesamtrechnung anstellen; denn oft ist es so, dass sinnvolle Ermittlungsmethoden nicht evaluiert oder durchgedacht werden, sondern dass einfach der bequeme Weg gegangen wird, dass Daten gesammelt werden und dass die Grundrechtlichkeit in gewisser Weise verbogen wird.

Manche Dinge gehen auch sehr schnell, wie das Staatsschutzgesetz. Manche Dinge gehen sehr langsam, wie das Gesetz zur Informationsfreiheit, das ewig nicht beschlos­sen wird.

Beim Staatsschutzgesetz ist dieser Prozess letzten Herbst begonnen worden. Neben­bei hat man ein Potemkinsches Dorf für die Opposition errichtet, die sozusagen diesen Prozess begleiten durfte, der aber keine wirklich substanzhaltigen Informationen geliefert wurden. Das heißt, wir haben nichts Schriftliches bekommen, sondern nur mündliche Information.

Im Wesentlichen ist dann eine Wunschliste vom BVT umgesetzt worden, die so weit reicht, dass V-Personen geschaffen werden, die aus dem halbkriminellen/kriminellen Milieu kommen, deren herbeibeigeschaffte Beweise mitunter vor Gericht nicht einmal halten. Es ist in Aussicht genommen, dass die Dauer der Datenspeicherung auf fünf Jahre verlängert wird, mit der paradoxen Situation, dass die Abfragen dieser Daten nur drei Jahre gespeichert werden.

Insgesamt wird mit diesem Gesetz ein neuer Geheimdienst, oder, wenn man es födera­listisch denkt, vielleicht bis zu zehn neue Geheimdienste geschaffen, die alle die entsprechende Form der Kontrolle, die sie haben sollten, auch nicht bekommen. Der Rechtsschutzbeauftragte kann sozusagen von der Behörde, die kontrolliert werden soll, selbst wieder ausgehebelt werden, und die parlamentarische Kontrolle tritt bei die­sem Thema auf der Stelle.

Punkto Geheimdienst vermissen wir auch wirklich das Vorgehen der Regierung in dieser Hinsicht. Natürlich wird den gesetzlichen Vorgaben Genüge getan und bei der BND-NSA-Affäre kommt es zu den entsprechenden Anzeigen. Aber ein Großteil der Bevölkerung wünscht sich einfach Schutz davor, von ausländischen Geheimdiensten ausgespäht zu werden, und da passiert viel zu wenig.

Ähnliches gilt für die Vorratsdatenspeicherung, wo ja belegt ist, dass sie keine nutz­baren Ergebnisse liefert. Trotzdem hören die Rufe nicht auf, dass diese Vorratsdaten­speicherung wieder eingeführt wird. Wir haben über parlamentarische Anfragen fest­stellen lassen, wie die entsprechenden Ministerinnen/Minister dazu stehen. Mikl-Leitner und Brandstetter haben diplomatisch abgewiegelt in der Hinsicht, dass sie nicht sofort zugestimmt haben, dass sie so etwas wollen, aber es war klar herauszulesen. Eine widersprechende Antwort kam von Minister Stöger, der sagt: „Ich darf aber nochmals festhalten, dass ich keinen Bedarf für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeiche­rung sehe.“ – Da will ich nur hoffen, dass Kollege Krainer ihn dann auch an die DNA der Datenschützer bei der SPÖ erinnert und dass dieser Bedarf auch später nicht festgestellt wird.

 


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