Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 145

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Begründung

Es ist unbestritten, dass die Arbeit der Lehrkräfte nicht aus Unterricht allein besteht. Die inzwischen beschlossene Regelung sieht vor, dass für neu eintretende Leh­rerInnen eine höhere und gleiche Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß von 24 Wochen­stunden gelten soll, wobei für besonders korrekturaufwendige Fächer (Deutsch, Mathe­matik, lebende Fremdsprache u.ä.) Fächervergütungen vorgesehen sind. Die Zulagen­regelung ignoriert einerseits den Umstand, dass Vorbereitung, Nachbereitung und Korrektur Zeit in Anspruch nehmen, die nicht durch Geldleistungen aufgewogen wer­den kann, ohne dass die Qualität des Unterrichts leidet. Andererseits bevorzugt das Zulagensystem LehrerInnen in der Sekundarstufe 1 und noch mehr in der Sekun­darstufe 2.

Diese Herangehensweise diskriminiert LehrerInnen in der Volksschule und den Son­derschulen, da diese eine besondere Verantwortung gegenüber ihren SchülerInnen haben und den Unterricht mit derselben Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vor- und nachbereiten wie ihre KollegInnen an den Mittleren und Höheren Schulen. Daher müssen Vor- und Nachbereitungszeiten für den Unterricht in die Arbeitszeit der Leh­rerInnen mit eingerechnet werden.

Die Jahresarbeitsnorm der Pflichtschullehrkräfte wird mit 1776 Stunden angenommen, was auch der durchschnittlichen Arbeitszeit laut OECD-Erhebung („Bildung auf einen Blick 2011) entspricht. Die OECD- Untersuchung Bildung auf einen Blick 2011 weist für Österreich im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohe Arbeitszeiten für LehrerInnen aus.

Der auf das Schuljahr konzentrierte, in Zusammenhang mit Unterrichts-, Korrektur-, Projekt- oder Semester- bzw. Schulschlussarbeit unterschiedliche Arbeitsanfall von 40 bis 50 und mehr Arbeitsstunden pro Woche  wird mit einem Lehrverpflichtungsmodell, das die (Voll-) Beschäftigung einer Vertragslehrperson von einer fixen Wochenstun­denanzahl ableitet, nicht berücksichtigt. In einem Jahresarbeitszeitmodell dagegen können die Ferienzeiten, die über das gesetzliche Ausmaß an Jahresurlaub hinaus gehen, als Jahreszeitausgleich konsumiert werden.

Die neue Regelung lässt weitere wichtige Forderungen der LehrerInnen außer Acht, die sowohl für die Lehrkräfte als auch für die SchülerInnen und Eltern wichtige Voraus­setzungen für eine bessere Schule sind:

Gleiche Bezahlung, keine unterschiedlichen Zulagen nach Schulstufe

Gleiche Arbeitszeit für alle Schulstufen und Fächer (unter Berücksichtigung standort­bezogener zusätzlicher Tätigkeiten)

Arbeitszeitliche Entlastung der LehrerInnen durch Einsatz von Supportpersonal für die nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten

Gemeinsames Dienstrecht für Lehrpersonen an Pflichtschulen, BMHS und land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen

einheitliche Schul-Personalverwaltung

Verlagerung der Umsetzungskompetenzen an die Schulen und für die Schulen                                                         

von den Schulpartnern gewählte Schulleitungsteams

Mitwirkungsrechte für und Rechenschaftspflicht gegenüber den Schulpartnern

Lehrkräfte an den über 6.000 Schulen in Österreich arbeiten unter unterschiedlichsten Bedingungen. Große und kleine Schulstandorte, Grundschulen und Höhere Schulen, Schulversuchsschulen und Regelschulen, Schulen in ländlichen und urbanen Gebie-


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