Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 227

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in der Verwendungsgruppe

Euro

W 3

79,0

W 2

92,4

W 1

105,7

20g. Die Tabelle in § 150 erhält folgende Fassung:

in den Dienstklassen

bei Führung eines Amtstitels oder einer Verwendungsbezeichnung, der oder die einer der nachstehend angeführten Verwendungsbezeichnungen vergleichbar ist

Dienstzulage Euro

III

Fähnrich

 

 

89,2

und

Leutnant

 

 

111,8

IV

Oberleutnant

 

134,4

 

Hauptmann

 

 

157,0

ab V

 

 

 

174,4

20h. In § 151 Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „125,6 €“ durch den Betrag „127,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „95,2 €“ durch den Betrag „96,4 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „63,8 €“ durch den Betrag „64,6 €“.

20i. In § 152 Abs. 1 wird der Betrag „104,3 €“ durch den Betrag „105,7 €“ ersetzt.

20j. In § 153 Abs. 2 wird in Z 1 der Betrag „243,1 €“ durch den Betrag „246,3 €“ und in Z 2 der Betrag „180,3 €“ durch den Betrag „182,6 €“ ersetzt.

20k. Die Tabelle in § 165 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

in der

Gehalts-

stufe

in der Verwendungsgruppe

S 2

S 1

Euro

1

3 397,6

4 338,7

2

3 553,6

4 556,2

3

3 710,6

4 774,8

4

3 866,6

4 993,4

 


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