Barbara und Mario Martin haben großes für Deutschland erreicht und haben eine Bitte:
Liebe Sterneneltern, jetzt benötigen wir
eure Hilfe!
Es geht um Sterneneltern, Seelsorger und einige Initiativen, die den Sinn und
das Ergebnis der Petition nicht verstanden haben/nicht verstehen wollen und
meinen in anderen Foren oder auf ihren privaten Internetseiten Unwahrheiten
bzw. gefährliches Halbwissen verbreiten und so ganz viele Sterneneltern,
Standesbeamten und auch Kliniken verunsichern…
Hier nochmal die REINEN FAKTEN was die Petition/Gesetzesänderung erreicht
hat…
Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung gibt Eltern von so
genannten „Sternenkindern“ – also Kindern, die mit einem
Gewicht von weniger als 500 Gramm tot zur Welt kommen – erstmals die Möglichkeit,
ihr Kind beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihm damit
offiziell eine Existenz geben.
1. Das Gesetz ist seit dem 15.05.2013 in Kraft getreten und somit sofort
wirksam
2. Alle Eltern haben nun das RECHT ihr Kind eintragen zu lassen.
3. Die „Urkunde“ musste den Namen „Bescheinigung
nach §31…“ tragen, denn wenn es den Titel Urkunde tragen
würde, wäre aus dem RECHT eine PFLICHT geworden! UND sie ist NICHT
NUR eine Bescheinigung, denn sie hat wie alle Urkunden ein amtliches Siegel,
den Bundesadler und wird amtlich beurkundet! Zudem wird es doch
„registriert“, da jedes Standesamt diese Kinder auch aufnimmt,
dokumentiert und werden gesondert gesammelt. (Also doch registriert und
archiviert, jedoch nur nicht im Personenstandsregister (wegen der WHO)
4. Die „Fehlgeburten/Aborte/Leibesfrüchte“ wie sie
bislang genannt wurden, sind mit der beurkundeten Bescheinigung
PERSONEN/MENSCHEN geworden und KEINE SACHE mehr. Auf der beurkundeten
Bescheinigung steht ganz klar KIND!
5. Alle Eltern haben das RECHT ihren KINDERN einen Namen zu geben
6. Bestattung: Mit dieser beurkundeten Bescheinigung haben ab sofort alle
Eltern in jedem BUNDESLAND in DEUTSCHLAND das RECHT auf eine eigene Bestattung
und eigenes Grab für ihr Kind! (seit 2009 hat jedes Bundesland ein
Bestattungsrecht zugestimmt d.h. schon ab dort konnte man sein Kind (unter
500g) individuell bestatten lassen!) Mit der beurkundeten Bescheinigung geht
dies jetzt ohne Wenn und Aber!
7. Die Klinken sind verpflichtet die Kinder als Personen zu behandeln und
die Eltern über ihre Rechte aufzuklären und ihnen Infomaterial
mitzugeben
8. Ganz wichtig: Die Eltern haben nun das RECHT ihre RECHTE notfalls
EINKLAGEN zu KÖNNEN!
9. RÜCKWIRKENDE EINTRAGUNG!!! Alle Sterneneltern, die noch einen
Nachweis über ihre “Fehlgeburt/Abort/Ausschabung/Verlust ihres
Kindes“ haben, können dies beantragen und ihr Kind einen
NAMEN geben und ebenfalls einen beurkundetet Bescheinigung ausstellen lassen!
Sie ist nicht von einer bestimmten Dauer der Schwangerschaft oder von einem
Mindestgewicht des tot geborenen Kindes abhängig. Die Neuregelung gilt
auch für Eltern, deren "Sternenkind" bereits vor dem
Inkrafttreten dieser Regelung nicht lebend zur Welt gekommen ist und sei es vor
Jahrzehnten.
Das ist ein großes Geschenk an uns alle und dafür sollten wir
dankbar sein, denn das haben wir nie angedacht, weil es uns rückwirkend
nie möglich erschien!!!
… wir bitten euch, wenn jemand Unwahrheiten postet, irgendwelche Thesen
aufstellt die überhaupt nicht stimmen oder immer noch das Wort
Bescheinigung in den Mund nimmt und es negativ erscheinen läßt, zu
korrigieren und gerne unseren TEXT zur RICHTIGSTELLUNG verwenden…
Meist sind es auch die Standesbeamten die ungenügend informiert sind und
euch alle verunsichern. SAGT IHNEN RUHIG, das dies nicht STIMMT und STEHT
FÜR EUER RECHT ein, denn es STEHT EUCH ZU!!!!
Alle FAQ´s findet ihr hier
jltfpw.jimdo.com/alle-informationen-zur-gesetzesänderung-der-petition-sternenkinder/faq/
DENN IMMER DIESE RICHTIGSTELLUNGEN KOSTEN UNS SOVIEL KRAFT UND MACHT UNS
MÜRBE.
Herzlichst Barbara und Mario Martin
Bitte verbreiten...
Sternenkind.info kommt gerne diesem Wunsch nach.
Barbara und Mario Martin haben auch ein Buch mit dem Titel ‚Fest im
Herzen lebt ihr weiter: Wie wir drei Kinder verloren und den Kampf um ihre
Würde gewannen. Ein Ratgeber für Eltern von Sternenkindern.‘
geschrieben.
Lieber Mario,
in Österreich soll die Dokumentation der Fehlgeburten nach deutschem Vorbild kommen - https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00239/index.shtml . Daher habe ich Euren Text heute - Ende der Begutachtungsfrist 02.11.2016 - weitergeleitet an Öster. Politiker, denn auch durch diese wird nur rudimentär - und damit in Verbindung nur Halbwahrheiten - berichtet über den langen Weg der deutschen Sternenkinder, siehe http://www.sternenkind.info/buergerinitiative/standesamt-austria/
MFG
Gunnhild
Fenia Tegenthoff, sternenkind.info
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: fenia@sternenkind.info
Gesendet: Tuesday, 1 November, 2016 10:25
An: bmi-iii-1@bmi.gv.at, begutachtungsverfahren@parlament.gv.at,
"Verein Pusteblume" <info@verein-pusteblume.at>,
"Simone Strobl" <simone@verein-pusteblume.at>,
nina.goldmann@orf.at,
"SHG-Regenbogen-Wien" <info@shg-regenbogen.at>,
hermann.lipitsch@oegb.at,
"Neos.Johannes.Muehlbacher" <johannes.muehlbacher@neos.eu>
Betreff: Ergänzende Stellungsnahme der Redaktion & SHG
Sternenkind.info
Liebe Leserin, geschätzter Leser,
die Wahrheit ist oft schwer (v)erträglich:
2015: 'Laut Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. besteht in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Steiermark und Vorarlberg für Fehl- und Totgeburten Bestattungspflicht - in Kärnten, Oberösterreich und Tirol besteht für Totgeburten eine Bestattungspflicht, für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht. ' Sternenkind.info: Inhaltlich ist diese Aussage eine Lüge, denn es gibt zahlreiche Gesetze, warum ein Sternenkind auf Wunsch der Medizin nicht zur Totenbeschau - und auch keinem 'einfachen Begräbnis' zugeführt wird.
Vom behandelnden Arzt abhängig findet dzt. wahlweise ein - oder kein - Gespräch statt: die Schwangere/Mutter kann wählen zwischen keinem Begräbnis, einem einfachen Begräbnis, einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen. Kein Begräbnis kann Endstation Müllverbrennungsanlage heißen, wo die Asche noch Handelsware ist und z.B. als Füllstoff im Asphalt oder Lärmschutzwänden zum Einsatz kommt.
Österreich ist ein Land des Widerspruchs - und nicht der Zustimmung:
Widerspruchsregister
ÖBIG
Fein wäre, wenn man die Wahrheit schreiben würde: Der Eintrag ins Widerspruchsregister
muss grundsätzlich alle 5 Jahre erneuert werden: In Österreich darf
einem potenziellen Spender ein Organ, Organteil oder Gewebe dann entnommen
werden, wenn sein
Name nicht im
Widerspruchsregister steht. Während der Schwangerschaft, Geburt oder
innerhalb der ersten Lebenswoche verstorbene Kinder sind – ohne
Totenbeschau - ein Gewebe der Frau, die Zuführung zu einem einfachen
Begräbnis (Leichenbegleitschein, keine Totenbeschau) oder der Totenbeschau
erfolgt ausschließlich auf Grund von Angaben der Angehörigen. Daher
unterliegen während der Schwangerschaft, Geburt und innerhalb der ersten
Lebenswoche verstorbenen Kinder grundsätzlich nicht der Bestattungspflicht.
Anders sieht es aus bei Verstorbenen, welche die Ausstellung ihrer Geburtsurkunde persönlich erlebt haben. Im Todesfall unterliegen diese der Bestattungspflicht.
Die Ergebnise einer Totenbeschau werden in der Statistik erfasst!)
Fein wäre eine Gesetz, demnach Ärzte (auch abtreibungsfreudige Ärzte von Kindern vor der 20. Schwangerschaftswoche!) verpflichten sind mit Formular - welches die Patientin unterschreiben muss, die Patientin vor dem med. Eingriff über die Wahlmöglichkeiten aufzuklären über den letzten Weg ihres während der Schwangerschaft, Geburt oder innerhalb der 1. Lebenswoche verstorbenen Kindes - denn nur wenn gesetzlich verbindliche Aufklärung vor dem med. Eingriff stattfindet, dem zu Folge ein Leibesfrucht den Bauch der Schwangeren verlässt, kann die freie Wahl der Mutter/ der Angehörigen garantiert werden:
1. Im Auftrag der Angehörigen beerdigt (Totenbeschau, Zählung in der Statistik, automatische Erfassung am Standesamt = ein Eintrag den die Mutter binnen 14 Tagefrist ergänzen, korrigiren oder löschen lassen kann. Was ist mit diesbezüglichen Rechten des Vaters? Nachnutzungsrecht am Grab ihres Kindes kann den Angehörigen in dem meisten Fällen angeboten werden.
2. Einfaches Begräbnis, alter Ausdruck Armenbegräbnis, darunter fallen in ganz Österreich alle Sammelgräber für Fehlgeburten (keine Totenbeschau - nur Leichenbegleitschein, keine automatische Erfassung am Standesamt (aber auf Wunsch der Schwangeren ist die Dokumentation am Standesamt möglich), keine Zählung in der Statistik, kein Nachnutzungsrecht am Grab ihres Kindes, innerhalb der Mindestruhezeit ist vielfach keine Verlegung in einer Grab außerhalb des 'Einfachen Begräbnisses' mehr möglich!). In der Feuerhalle nachfragen: So lange die Kremierung des einfachen Begräbnisses, z.B. die Sammelkremierung der Fehlgeburten nicht stattgefunden hat = nicht umgesetz wurde), können die Angehörigen immer noch 1. (Begräbnis im Auftrag der Angehörigen wählen, da Fehlgeburten in einer laut Krankenakte der Mutter mit den Daten der Mutter beschriftet, unkremiert - meistens in einer Urne aus Polyäthylen oder Polypropylen - angeliefert werden. Aus diesen Materialien werden auch Leichensäcke angefertigt.).
3. Wenn die Frau/ die Angehörigen weder 1. noch 2. wählt, bleibt 3: die Zuführung zu Klinikmüll. Der humane Klinikmüll kann in Österreich dzt. kremiert werden in einer Feuerhalle, inkl. Urne am Grundstück der Feuerhalle - oder der Klinikmüll wird einer Müllverbrennungsanlage zugeführt, wo die Asche noch Handelsware ist und z.B. als Füllmaterian im Asphalt oder in Lärmschutzwänden dient. Fein wäre ein Gesetz, wenn Leibesfrüchte in Teilen oder als Ganzes im Klinikmüll landen, das diese getrennt von Patientenresten gesammelt werden, welche die Ausstellung ihrer Geburtsurkunde persönlich erlebt haben (getrennt von Blutbeutel, abgenommenen diabetischen Füssen, ....), denn dann könnte so ein Sammelgefäß für biologische Klinikabfall dem Sammelsarg für Fehlgeburten zur Kremierung zugeführt werden.
Dazu müsste 18 00 ergänzt werden, siehe 18 00 im Europäischen Abfallkatalog
https://www.dropbox.com/s/zlmagggyngglv6p/europa%20abfallkatalog%20EAV%2021%20seiten.pdf?dl=0
und Anhang sammelgefaess fuer biologischen klinikabfall.jpg (12.7 KB)2001 Verordnung ueber das Europaeische Abfallverzeichnis.
MFG
Gunnhild Fenia Tegenthoff
A 1020 Wien, Schüttelstrasse 5/1/EG/2
0043 680 2010608
Wußten Sie, das in der ersten Schwangerschaftshälfte verstorbene Kinder der Müllverbrennungsanlage zugeführt werden kann und die Asche von dort noch Handelsware ist, so das die Leibesfrüchte als Füllmaterial z.B. im Strassenbelag und in Lärmschutzwänden zu finden sind?
Das Bestattungsrecht gehört ausgebaut: Mein Einsatz gilt der Betreuung von Sternenkindern, damit Angehörige diese in Liebe begleiten können.
Danke für Ihre Unterstützung!
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: fenia@sternenkind.info
Gesendet: Saturday, 29 October, 2016 04:49
An: BMI-III-1@bmi.gv.at, begutachtungsverfahren@parlament.gv.at,
"Verein Pusteblume" <info@verein-pusteblume.at>,
"Simone Strobl" <simone@verein-pusteblume.at>
Betreff: Stellungsnahme der Redaktion & SHG Sternenkind.info
Liebe Leser und Leserinnen,
es betrifft das Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Meldegesetz 1991, das
Namensänderungsgesetz, das Personenstandsgesetz 2013, das
Sprengmittelgesetz 2010 und das Waffengesetz 1996 geändert werden
(Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres
Begutachtungsende: 2. November 2016
auf der unten stehenden Webseite ist dazu
noch keine einzige Stellungsnahme veröffentlicht worden.
http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/
ein Bild mit großer symbolischer Kraft: Geschwiegen und verleugnet wurden Sternenkinder doch schon lange genug - oder? Fallen nun auch alle anderen Stellungsnahmen - etwa zum Waffengesetz unter den Tisch?
während auf https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00239/index.shtml bereits 18 mal Stellung bezogen wurde.
Nach dem mir in den letzten Stunden noch Änderungswünsche bekannt gemacht wurden, habe ich die Stellungsnahme der Redaktion & SHG Sternenkind.info überarbeitet, siehe Anhang 2016 Sternenkinder sternenkind.info stellungsnahme .pdf
Danke für jede Änderung, damit Sternenkinder sichtbar werden und Postmortale Menschenwürde in Zukunft erfahren.
MFG
Gunnhild Fenia Tegenthoff
A 1020 Wien, Schüttelstrasse 5/1/EG/2
0043 680 2010608
Wußten Sie, das in der ersten Schwangerschaftshälfte verstorbene Kinder der Müllverbrennungsanlage zugeführt werden kann und die Asche von dort noch Handelsware ist, so das die Leibesfrüchte als Füllmaterial z.B. im Strassenbelag und in Lärmschutzwänden zu finden sind?
Das Bestattungsrecht gehört ausgebaut: Mein Einsatz gilt der Betreuung von Sternenkindern, damit Angehörige diese in Liebe begleiten können.
Danke für Ihre Unterstützung!