Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Mit der Bitte um Ihre Beachtung übermittle ich meine persönliche Stellungnahme mit dem Fokus auf zwei Punkte im Bildungsreformgesetz:

 

ZIS - Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik aufgelöst und deren Aufgaben unmittelbar von den Bildungsdirektionen wahrgenommen werden. Der sonderpädagogische Förderbedarf soll abgeschafft werden. 



Das bewährte System unter Einbindung des schulpsychologischen Dienstes und der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, Kindern mit besonderen Bedürfnissen Unterstützung angedeihen zu lassen, wird nicht mehr existieren. Es wird ein qualitiativ hochwertiges Supportssytem abgeschafft und hoch qualifizierte SonderpädagogInnen sollen durch angelernte Assistenzkräfte ersetzt werden. 

Sowohl Erziehungsberechtigte, als auch LehrerInnen und SchulleiterInnen verlieren dadurch ihre fachlich hochkompetenten AnsprechpartnerInnen in der Region. 

Leidtragende sind Kinder mit besonderen Bedürfnissen, da die derzeit individuell abgestimmte Beschulung und Betreuung verloren gehen. 



Autonomie bedeutet: SchülerInnen mit besonderen Bedürfnissen können an JEDER Schule ihrer Wahl mit ausreichend fachlich höchstkompetenter Unterstützung garantiert rechnen, um ihre vollständige (und nicht durch den Clusterleiter reduzierte) Schulzeit bestmöglich zu absolvieren 

– dafür braucht es MEHR sonderpädagogische Ressourcen als bisher, 

- MEHR mobile Fachkräfte, MEHR personeller Unterstützungen für ZIS 

– KEINE Abschaffungen! 

 

Schulcluster, Schulleitung 

Durch Einsparung von SchulleiterInnen administrative Hilfskräfte zu finanzieren bedeutet eine klare Abwertung der geleisteten LeiterInnentätigkeiten. Die Arbeit von SchulleiterInnen ist durch 2 von 3 377/SN-299/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) www.parlament.gv.at - 3 - administrative Hilfskräfte nicht zu ersetzen. 

Die geplanten Aufgaben der Bereichsleitung reichen bei weitem nicht aus, um den täglichen Anforderungen an einem Schulstandort gerecht zu werden. Die im Alltag tatsächlich anfallenden Aufgaben in ganz wenigen Stunden pro Woche zu leisten, ist nicht möglich. 

Der wichtigen Funktion der SchulleiterInnen als kompetente Entscheidungsträger vor Ort, als Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte und SchülerInnen sowie als Support für Lehrkräfte ist dringend notwendig. 

Nur so kann Schulqualität weiter entwickelt werden. 

Echte Schulautonomie benötigt: Unterstützung durch professionelle administrative Hilfskräfte, damit sich SchulleiterInnen wieder vermehrt für fundamentale Aufgaben wie Schulentwicklung und Qualitätssicherung einsetzen können. Dies sollte vor allem bei großen Schulen (wie z.B. den Körperbehinderten Schulen in Wien) Standard sein!

 

Für ein persönliches Gespräch mit der Frau Bundesministerin Hammerschmidt stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung!

 

 

Mit einer Veröffentlichung zeige ich mich einverstanden. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Margit Krammer, BEd