REPUBLIK ÖSTERREICH

Doris BURES                                                                                                        NATIONALRAT

Zl. 11010.0010/11-L1.1/2017                                                       Die Präsidentin

 

 

           Der Bundespräsident hat gemäß Artikel 28 Absatz 1 des Bundes-Ver­fassungsgesetzes mit Entschließung vom 19. Oktober 2017 den am 15. Oktober 2017 gewählten Nationalrat für Donnerstag, den 9. November 2017 einberufen. Mit diesem Tag beginnt die ordentliche Tagung 2017/2018 des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungs­periode.

 

           Unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Juli 1975, BGBl.Nr. 410, über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), berufe ich gemäß § 46 Abs. 5 des zitierten Gesetzes die erste Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode für 10.00 Uhr des obgenannten Tages ein.

 

 

TAGESORDNUNG

 

1.)         Angelobung der Abgeordneten

2.)         Wahl der Präsidentin/des Präsidenten, der Zweiten Präsidentin/des Zweiten Präsidenten und der Dritten Präsidentin/des Dritten Präsidenten

3.)         Wahl der Schriftführerinnen und der Schriftführer sowie der Ordnerinnen und der Ordner

4.)         Wahl des Hauptausschusses

5.)         Wahl von ständigen Ausschüssen (Unvereinbarkeitsausschuss, Immunitätsausschuss, Budgetausschuss)

6.)         Wahl der vom Nationalrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948

 

 

Wien, 2017 11 03

 

 

Doris Bures

Präsidentin

 

 

 

In dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.