13.12.315. Punkt

Wahl von Ausschüssen

 

Präsidentin Doris Bures|: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Es besteht Einvernehmen, folgende Ausschüsse zu wählen: den Finanzausschuss sowie den Verfassungsausschuss.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für die Einsetzung der erwähnten Aus­schüsse aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

Gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung setzt der Nationalrat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder wer­den auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten nach den im § 30 der Geschäftsordnung festgelegten Grundsätzen verteilt.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist für die erwähnten Ausschüsse jeweils eine Zahl von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Klubs wie folgt festgelegt wurde: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die ÖVP, je 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und die FPÖ sowie je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf die NEOS und die Liste Pilz.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für eine Ausschussgröße von 21 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.

Die Namen der von den Klubs der Präsidentin als Mitglieder beziehungsweise Ersatz­mitglieder bekannt gegebenen und damit als gewählt geltenden Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.

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(Die Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie ihre Funktionen sind im Internet unter www.parlament.gv.at – Parlament aktiv>Ausschüsse abrufbar.)

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Die Tagesordnung ist erschöpft.