16.14

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Werte Kollegen im Hohen Haus! Wir diskutieren jetzt über zwei Gesetze, nämlich zum einen über die Dienstrechts-Novelle, die Verbesserungen für den öffentlichen Dienst enthält, und zum anderen über das Bezügebegrenzungsgesetz. Mit letzterem Gesetz, dem Bezügebegren­zungsge­setz, verzichten die Politiker auf die vorgesehene Gehaltserhöhung im Jahr 2018. Das ist ein Zeichen dafür, dass wir auch zum Sparen bei öffentlichen Ausgaben beitragen, wobei es mir dabei wichtig ist zu betonen, dass das nicht für Politiker gilt, die weniger als das Gehalt eines Bundesrates verdienen, was vor allem bei Bürgermeistern der Fall ist. Das ist vor allem auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit dieser Men­schen, die tagtäglich im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen, an vor­derster Stelle sozusagen, so wie auch unsere öffentlich Bediensteten.

Der öffentliche Dienst steht für die Vielfalt der Aufgaben eines Staates. Diese reichen von Bildung über Gesundheit bis zur Sicherheit, von Lehrern über Krankenschwestern bis zur Polizei. Die öffentlich Bediensteten im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden sind das Fundament der Verwaltung dieses Staates, und die öffentliche Verwaltung ist ganz wesentlich für die Stabilität eines Staates und auch für das Vertrauen der Menschen in diesen Staat. Nicht zuletzt vollziehen auch die öffentlich Bediensteten die Gesetze, die wir hier beschließen.

Ich möchte mich deshalb an dieser Stelle bei allen öffentlich Bediensteten sehr herzlich bedanken, die in den verschiedensten Bereichen, an den verschiedensten Stellen, jeder an seinem Platz, mit ihrer Arbeit und ihrem täglichen Engagement das Funk­tio­nieren des Staates gewährleisten. Die Wertschätzung für die geleistete Arbeit drückt sich im Allgemeinen durch den Respekt und eben die Wertschätzung, die man einem Berufstand entgegenbringt, aus. Mit dem vorliegenden Gehaltsabschluss wird diese Wertschätzung den öffentlich Bediensteten gegenüber aber auch in Zahlen ausge­drückt, und es wird sichergestellt, dass es bei einer Inflation von 1,9 Prozent zu keinem Wertverlust der Gehälter kommt. Es wurde eine gerechte und faire Lösung gefunden.

Damit aber dieses Gesetz auch am 1. Jänner in Kraft treten kann, gibt es heute auch etwas sehr Seltenes, nämlich drei Nationalratssitzungen an einem Tag, um das parla­mentarische Prozedere einhalten zu können. Man könnte fast sagen, es ist ein Hochamt des Parlamentarismus, aber auch ein Beispiel für ein gutes Miteinander, das zeigt, was alles geht und wie weit man kommt, wenn man ein gemeinsames Ziel vor Augen hat und dieses auch gemeinsam umsetzen will.

Der Gehaltsabschluss ist aber nicht das Einzige, sondern es werden vor allem auch die Voraussetzungen für die Bestellung der neuen Bildungsdirektoren geschaffen.

Ganz besonders hervorheben möchte ich auch den Verhandlungserfolg zwischen unse­rem Innenminister Wolfgang Sobotka und der Exekutivgewerkschaft, was die Nachtzeitgutschrift für Exekutivbedienstete betrifft, die um die Hälfte pro Nachtdienst erhöht wird. Damit findet ein gewisser Ausgleich der Belastungen durch den Nacht­dienst statt. Wir kommen damit auch einem Entschließungsantrag des Bundesrates, den dieser erst im Oktober gefasst hat, nach.

Alles in allem ist es ein gutes Gesetz, und ich hoffe auf entsprechend breite Zustim­mung. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

16.18

Präsidentin Elisabeth Köstinger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Svazek, für 5 Minuten. – Bitte.