Einlauf

Präsidentin Doris Bures: Vom Bundeskanzler ist folgendes Schreiben eingelangt:

„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 18. Dezember 2017 [...] die mit der Fortführung der Verwaltung betraute Bundesregie­rung sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt vom Amt enthoben hat.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nutze diese Gelegenheit, dem ausschei­denden Herrn Bundeskanzler Mag. Kern sowie den ausscheidenden Mitgliedern der ös­terreichischen Bundesregierung aufrichtig für ihre Arbeit im Dienste unserer Republik ganz herzlich zu danken. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)

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Weiters liegt ein Schreiben des Bundeskanzlers betreffend die Ernennung der Mitglie­der der neuen Bundesregierung vor:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundesprä­sident mit Entschließung vom 18. Dezember 2017 [...] mich gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz zum Bundeskanzler ernannt hat.

Weiters hat der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungs­gesetz auf meinen Vorschlag

Heinz-Christian STRACHE zum Vizekanzler

Dr. Karin KNEISSL zur Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres

Mag. Beate HARTINGER zur Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumenten­schutz

Universitätsprofessor Dr. Heinz FASSMANN zum Bundesminister für Bildung

Mag. Dr. Juliane BOGNER-STRAUSS zur Bundesministerin für Familien und Jugend

Hartwig LÖGER zum Bundesminister für Finanzen

Herbert KICKL zum Bundesminister für Inneres

Dr. Josef MOSER zum Bundesminister für Justiz

Mario KUNASEK zum Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

Elisabeth KÖSTINGER zur Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Ing. Norbert HOFER zum Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

Dr. Margarete SCHRAMBÖCK zur Bundesministerin für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

und gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz

Mag. Gernot BLÜMEL zum Bundesminister ohne Portefeuille ernannt.

Ferner hat der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Ar­tikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz Mag. Karoline EDTSTADLER zur Staats­sekretärin ernannt und sie zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parla­mentarischen Vertretung dem Bundesminister für Inneres bzw. MMag. DDr. Hubert FUCHS zum Staatssekretär ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäftsfüh­rung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für Finanzen beigege­ben.

Weiters hat der Herr Bundespräsident Mag. Beate HARTINGER gemäß Artikel 70 Ab­satz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 Bundes-Verfassungsgesetz mit der Lei­tung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen betraut.“

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Ich wünsche allen neuen Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung für ihre Tä­tigkeit den besten Erfolg und alles Gute für ihre Arbeit im Dienste der Republik. (Allge­meiner Beifall.)