Einlauf
Präsidentin Doris Bures: Vom Bundeskanzler ist folgendes Schreiben eingelangt:
„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 18. Dezember 2017 [...] die mit der Fortführung der Verwaltung betraute Bundesregierung sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt vom Amt enthoben hat.“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nutze diese Gelegenheit, dem ausscheidenden Herrn Bundeskanzler Mag. Kern sowie den ausscheidenden Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung aufrichtig für ihre Arbeit im Dienste unserer Republik ganz herzlich zu danken. Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
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Weiters liegt ein Schreiben des Bundeskanzlers betreffend die Ernennung der Mitglieder der neuen Bundesregierung vor:
„Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 18. Dezember 2017 [...] mich gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz zum Bundeskanzler ernannt hat.
Weiters hat der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz auf meinen Vorschlag
Heinz-Christian STRACHE zum Vizekanzler
Dr. Karin KNEISSL zur Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres
Mag. Beate HARTINGER zur Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Universitätsprofessor Dr. Heinz FASSMANN zum Bundesminister für Bildung
Mag. Dr. Juliane BOGNER-STRAUSS zur Bundesministerin für Familien und Jugend
Hartwig LÖGER zum Bundesminister für Finanzen
Herbert KICKL zum Bundesminister für Inneres
Dr. Josef MOSER zum Bundesminister für Justiz
Mario KUNASEK zum Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
Elisabeth KÖSTINGER zur Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Ing. Norbert HOFER zum Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Dr. Margarete SCHRAMBÖCK zur Bundesministerin für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
und gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz
Mag. Gernot BLÜMEL zum Bundesminister ohne Portefeuille ernannt.
Ferner hat der Herr Bundespräsident gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz Mag. Karoline EDTSTADLER zur Staatssekretärin ernannt und sie zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für Inneres bzw. MMag. DDr. Hubert FUCHS zum Staatssekretär ernannt und ihn zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung dem Bundesminister für Finanzen beigegeben.
Weiters hat der Herr Bundespräsident Mag. Beate HARTINGER gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 4 Bundes-Verfassungsgesetz mit der Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen betraut.“
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Ich wünsche allen neuen Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung für ihre Tätigkeit den besten Erfolg und alles Gute für ihre Arbeit im Dienste der Republik. (Allgemeiner Beifall.)