15.13

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Herr Präsident! Hohes Haus! Weil es ei­nen gewissen inhaltlichen Konnex zu der Debatte gibt, die wir vor der vorangegange­nen Debatte zur ersten Lesung geführt haben, erlauben Sie mir, kurz mit ein paar Wor­ten auch noch darauf Bezug zu nehmen.

Wissen Sie, ich freue mich über die vielen, vielen Aufforderungen, die im Zuge dieser Debatte auch an mich ergangen sind, nämlich Missstände in bestimmten Bereichen des Themenfeldes Sicherheit abzustellen und Versäumnisse sozusagen zu beseitigen. Das zeigt, dass ich in dieser Funktion doch ein einigermaßen schwieriges Erbe über­nommen habe. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja, ja, ja! Na lassen Sie mich einmal ausreden! – Das zeigt aber auch, wie groß die Verantwortung anderer Regierungen für Versäumnisse ist. Wissen Sie – und jetzt haben Sie etwas zu früh gelacht –, manches Mal hängt das dann eben auch am Koalitionspartner, der mit beiden Beinen auf der Bremse steht und nicht ermöglicht, dass man entsprechende Maßnahmen setzt. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP.) Mit dem richtigen Koalitionspartner geht es offenbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es zeigt aber auch, wie groß umgekehrt das Vertrauen in meine Leistungsfähigkeit in dieser neuen Funktion und in die Leistungsfä­higkeit der gesamten Bundesregierung auch in Zusammenhang mit der Sicherheit ist. Leistungsfähigkeit ist ein gutes Stichwort, selbstverständlich auch dann, wenn es um die Frage der Bekämpfung des Rechtsextremismus, des Antisemitismus und der Wie­derbetätigung geht. Ich darf Ihnen hier von dieser Stelle auch versichern, dass das dem Bundesministerium für Inneres ein substanzielles Anliegen ist, dass diese Angele­genheiten mit höchster Priorität in der Vergangenheit verfolgt worden sind, in der Ge­genwart verfolgt werden und in der Zukunft ebenfalls verfolgt werden werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich muss man, glaube ich, eines festhalten, auch im Zusammenhang mit den Ausführungen meiner Vorrednerin: Ich bin auf die Verfassung und auf die Einhaltung der Gesetze vereidigt. Ich bin als oberstes Verwaltungsorgan zur Erfüllung der Gesetze verpflichtet, und dazu gehört natürlich auch die Beachtung des NS-Verbotsgesetzes, na selbstverständlich, und ich weiß nicht, was Sie mir in diesem Zusammenhang Konkretes vorzuwerfen haben. Wenn Sie da etwas vorzuwerfen haben, dann sagen Sie es hier, und zwar ganz konkret, was der Vorwurf gegen meine Person in diesem Zusammenhang wäre. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein bisserl schade, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es, dass das Mittel der Debatte über eine Anfragebeantwortung hier ein wenig zweckentfremdet wird, um eine allgemeine Diskussion, die durchaus notwendig ist, zum Thema Rechtsextremismus zu führen, aber ich möchte das, was vorhin gesagt wurde, aufgreifen, auch wenn es die Erstrede der Kollegin gewesen ist.

Sie haben hier auch ein Gelöbnis abgeleistet, und dieses Gelöbnis bezieht sich auf die Einhaltung der Verfassung und auf die Einhaltung der Gesetze. Hier die Möglichkeit zu nutzen, Dinge, die eigentlich dem Thema der Vertraulichkeit unterliegen, in die Öffent­lichkeit zu bringen, ist ein Bruch dieser entsprechenden Gesetze. Ich mache nur darauf aufmerksam, weil man es ansonsten in diesen Dingen ja auch sehr, sehr genau nimmt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Krainer: Wie soll sie das raustragen, wenn sie gar nicht dabei ist?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Anfragebeantwortung: Ich glaube, ich kann mir die allgemeinen Ausführungen im Zusammenhang mit dem Tathergang und dem Ermittlungshergang sparen, aber zur Person des Tatverdächtigen hat es ja hier eine Reihe von Anfragen betreffend einen rechtsextremen und neonazistischen Hinter­grund gegeben. Ich kann Ihnen diesbezüglich aus einer Anfragebeantwortung des Jus­tizministeriums Folgendes sagen: Wie oft Friedrich F. angezeigt wurde sowie welche Behörde des BMI tätig wurde, dazu können aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der Verpflichtung der Amtsverschwiegenheit keine Angaben gemacht werden.

Auf Friedrich F. war niemals, so wie es die Frage gewesen ist, eine Schusswaffe regis­triert.

„In den Jahren 2016 und 2017 wurde dem Bundesministerium für Justiz über drei Ver­fahren gegen Friedrich F. wegen des Verdachts des Verbrechens nach § 3g Verbots­gesetz berichtet.

In zwei Fällen wurde mit Verfahrenseinstellung nach § 190 Z 1 bzw. § 190 Z 2 StPO vorgegangen, weil bei dem Beschuldigten der Nachweis des Vorsatzes auf Wiederbe­tätigung im nationalsozialistischen Sinn nicht möglich und in Ansehung einzelner Tat­handlungen bereits der objektive Tatbestand nicht verwirklicht war. In einem Fall wurde mit Blick auf eine bereits zuvor wegen vergleichbarer Tathandlungen erfolgte Verfah­renseinstellung aufgrund fehlender Anhaltspunkte für das Vorliegen des Wiederbetäti­gungsvorsatzes von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens [...] abgesehen.“

Zu Ihren Fragen, die den Themenbereich Rechtsextremismus betreffen: Ich muss ein­mal grundsätzlich festhalten – und deswegen habe ich diesen Verweis auf die beste­hende Gesetzeslage auch am Beginn meiner Ausführungen getätigt –, Rechtsextre­mismus ist nach österreichischem Recht per se nicht verboten, und aus diesem Grund kann Rechtsextremismus auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Was verfolgbar und strafbar ist, ist die nationalsozialistische Wiederbetätigung, und eine statistische Erfassung oder eine Einstufung von Personen oder Organisationen als rechtsextrem erfolgt daher auch nicht, das ist logisch. Eine Statistik zu Tathandlun­gen sowie zu Anzeigen und Delikten im Kontext Rechtsextremismus wird im jährlichen Verfassungsschutzbericht veröffentlicht.

Eine Auswertung nach angezeigten Personen ist schon alleine deshalb nicht möglich, weil sich viele Anzeigen ja gegen unbekannte Täter richten, deren Anzahl schlicht und ergreifend nicht bekannt ist.

Wenn Sie jetzt Zahlen aus den entsprechenden Verfassungsschutzberichten wissen wollen, die Anzeigen im Bereich Rechtsextremismus betreffen, so kann ich Ihnen sa­gen: Im Jahr 2013 waren es 1 186, im Jahr 2014 1 201, im Jahr 2015 1 691, im Jahr 2016 1 867. Davon waren Anzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz im Jahr 2013 529, im Jahr 2014 663, im Jahr 2015 953 und im Jahr 2016 884.

Die Zahlen für den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2017 werden aller Voraus­sicht nach Ende April, Anfang Mai des Jahres 2018 veröffentlicht werden.

Und jetzt zu Ihrer Frage, was den Rechtsextremismus betrifft, dessen Bekämpfung wir angeblich verweigern. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass uns die Bekämpfung des Rechtsextremismus ein zentrales Anliegen ist und von uns ernst genommen wird. Aber etwas anderes ist die Sache des Erscheinens in Form eines eigenen Berichts. Wir ha­ben uns nämlich dazu entschlossen, die Gefahr des Extremismus generell und als ganzheitliche Bedrohung zu betrachten und auch entsprechend zu publizieren. Das heißt, dass der Verfassungsschutzbericht weiterhin sämtliche Facetten des Extremis­mus, das heißt den Rechtsextremismus, das heißt den Linksextremismus und das heißt den religiös motivierten Extremismus, umfassen wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke.

Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt aufgrund der Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.