12.24.42

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs|: Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn ich hier von der SPÖ höre, dass wir es auf einmal eilig hätten, dann haben Sie vollkommen recht: Wir sind hier angetreten, um das Regierungsprogramm so rasch wie möglich Schritt für Schritt abzuarbeiten, insbesondere um auch die Versäumnisse der Vergan­genheit wieder wettzumachen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Jarolim: Ich glaub’, Sie haben den falschen Partner! – Abg. Wöginger: Das hö­ren wir nicht, Jarolim!)

Im Übrigen kann man es im Regierungsprogramm nachlesen, es sind wiederum zwei wichtige Punkte, die wir hier zur besseren Absicherung der Land- und Forstwirte um­setzen (Abg. Wöginger: Jawohl!), nämlich zum einen die Einführung einer geeigneten Abfederung der stark steigenden Sozialversicherungszahlungen aufgrund der neuen Einheitswerte, und zwar – und da muss ich Ihnen widersprechen – insbesondere bei kleineren Betrieben und bei den Pachtbetrieben und nicht bei den Großbetrieben.

Zum anderen geht es um eine Verschiebung der Wirksamkeit der Einheitswerthaupt­feststellung für die Sozialversicherung vom 1.1.2017 auf den 1.4.2018. Die Verschie­bung der Wirksamkeit um fünf Quartale gewährleistet eine Gleichbehandlung aller be­troffenen Betriebe und den Schutz dieser Bauern. Es wäre nicht einzusehen, dass ein Teil der Bauern die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der erhöhten Einheitswerte zu bezahlen hat, nur weil eine Zustellung der Hauptfeststellungsbescheide bereits er­folgte, während diejenigen, die noch keinen neuen Hauptfeststellungsbescheid erhal­ten haben, die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der niedrigeren Einheitswerte zu bezahlen hätten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das wäre eine gesetzliche Willkür, die es im Sinne einer Gleichbehandlung der Bauern zu vermeiden gilt. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.27