13.02
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs : Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf ein paar Dinge richtigstellen: Zum einen – vielleicht war es doch nur ein Versprecher vom Abgeordneten Krainer – diskutieren wir nicht das Budget für die kommenden Jahre. Das Budget ist derzeit in Arbeit. Nicht einmal wir im BMF kennen das fertige Budget, und ich glaube nicht, dass Sie ein Hellseher sind und die Budgetzahlen kennen. (Abg. Rosenkranz: Herr Krainer kennt sich aus, der war im Prater bei der Kristallkugel! – Abg. Krainer: Das Bundesfinanzrahmengesetz diskutieren wir gerade! Kennen Sie die Tagesordnung nicht? Das Bundesfinanzrahmengesetz liegt heute vor, für fünf Jahre!)
Darüber hinaus möchte ich auch festhalten, dass das gesetzliche Budgetprovisorium 2018, welches wir hier im Dezember beschlossen haben, aufgrund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2017 einer Anpassung bedarf, und diese Anpassung, Herr Kollege Krainer, ist saldenneutral. (Abg. Krainer: Bundesfinanzrahmengesetz liegt hier heute vor! – Abg. Rosenkranz: Herr Staatssekretär, bitte verständlich sprechen für Herrn Krainer!) Das heißt, der Nettofinanzierungsbedarf bleibt insgesamt unverändert. Es wird weder ein Euro mehr noch ein Euro weniger ausgegeben als von der Vorgängerregierung beschlossen. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz. – Abg. Krainer: Ich weiß schon, was ich sage! Der Bundesfinanzrahmen ist heute auf der Tagesordnung!) Das heißt, es wird kein Euro mehr ausgegeben. Dieses gesetzliche Budgetprovisorium bildet die Grundlage für die Struktur, die Ausgangsbasis für das Doppelbudget 2018/2019.
Zum Kollegen Rossmann, den ich an und für sich sehr schätze (Ruf bei der Liste Pilz: „An und für sich“? – Abg. Noll: Na was jetzt, an oder für sich? – Abg. Loacker: ... der Minister kann ja auch etwas sagen!): Wir haben eine Bundesministeriengesetz-Novelle, welche am 8. Jänner 2018 in Kraft getreten ist. Es wäre in der Wirtschaft undenkbar, dass man bei Umstrukturierungen – und wir haben hier im übertragenen Sinn eine Umstrukturierung, weil neue Ministerien entstanden sind – einen Jahresabschluss für sieben Tage und einen für 358 Tage macht. Das wäre in der Praxis undenkbar. Das heißt, es ist selbstverständlich, dass man im Sinne der Transparenz einen Jahresabschluss für das gesamte Jahr aufstellt.
Nichts anderes haben wir mit dieser Verrechnungsbestimmung gemacht, und diese Verrechnungsbestimmung in diesem Initiativantrag stellt sicher, dass die neue Struktur rückwirkend ab 1.1.2018 an die geänderte Kompetenzlage angepasst wird.
Zur Abgeordneten Greiner: Das sind keine Steuergeschenke, wenn wir eine Reduktion der Mehrwertsteuer von 13 Prozent auf 10 Prozent vornehmen. Damals, als unter Ihrer Regierungsägide die Mehrwertsteuer als sogenannte Gegenfinanzierungsmaßnahme erhöht wurde – in Wirklichkeit war es ein Angriff auf den Tourismusbereich (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Königsberger-Ludwig: War das nicht ein ÖVP-Finanzminister?) –, konnte die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von der Masse der Tourismusbetriebe nicht weitergegeben werden. (Zwischenrufe der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Plessl.)
Wenn wir jetzt eine Reduktion von 13 Prozent auf 10 Prozent vornehmen, dann setzen wir ein entsprechendes Zeichen, weil der Tourismus einer der zentralsten Wirtschaftsfaktoren in Österreich ist. Wir haben da eine direkte und indirekte Wertschöpfung von 56,5 Milliarden Euro, das sind über 16 Prozent des BIPs. 490 000 Arbeitnehmer sind im Bereich der Hotellerie und der Gastronomie beschäftigt. Das betrifft Familien, die ihre Kinder ernähren müssen, und die profitieren natürlich jetzt auch von einem abgesicherten Arbeitsplatz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
Im Übrigen hat Deutschland hinsichtlich dieser Beherbergungsleistungen einen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, wir haben jetzt 10 Prozent; vorher hatten wir mit 13 Prozent fast das Doppelte von Deutschland. (Abg. Plessl: Zehn und 13 ist nicht das Doppelte! – Abg. Rosenkranz: Sieben mal zwei ist 14, das ist das Doppelte von Deutschland!) Die Reduktion der Mehrwertsteuer stärkt unseren gesamten Wirtschaftsstandort und ist für die österreichische Tourismuswirtschaft eine maßgebliche Verbesserung.
Ein letzter Punkt zur Abgeordneten Doppelbauer und ihrer Aussage, dass es keinen Plan im Regierungsprogramm gibt: Na selbstverständlich gibt es einen Plan, einen ganz genauen Fahrplan hinsichtlich der Steuerreform. Wir haben mit dem Familienbonus Plus bereits einen ersten Schritt vollzogen. Mit dem Familienbonus Plus wird die Abgabenquote als erster Schritt in Richtung 40 Prozent gesenkt. Darüber hinaus planen wir, das unleserliche Einkommensteuerrecht vollkommen umzukrempeln und neu aufzusetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Es liegt in der Natur der Sache, dass es für ein EStG 2020 eines entsprechenden legistischen Vorlaufs bedarf. Es wird aller Voraussicht nach nächstes Jahr in Begutachtung gehen und in der Herbstlegistik 2019 beschlossen werden und am 1.1.2020 in Kraft treten. So steht es auch im Regierungsprogramm, so habe ich das auch im Budgetausschuss gesagt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
13.08
Anneliese Kitzmüller : Danke, Herr Staatssekretär.
PräsidentinZu Wort hat sich Herr Minister Löger gemeldet. – Bitte, Herr Minister.