13.25.10

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein|: Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich darf ein paar Dinge klarstellen.

Zuerst einmal, Herr Abgeordneter, lassen Sie mich klarstellen: Was ist eigentlich das Ziel des ArbeitnehmerInnenschutzes? – Das Ziel ist es, dass die Beschäftigten sicher und gesund arbeiten. Sie sollen so gesund, wie sie morgens in die Arbeit gehen, am Abend wieder nach Hause kommen und schließlich die Arbeitsfähigkeit ein ganzes Berufsleben lang erhalten. Es ist in beider Interesse, sowohl im Interesse der Arbeitge­ber und Arbeitgeberinnen als auch der MitarbeiterInnen, im Sinne des Erfolges für ein Unternehmen zu arbeiten.

Der Bericht zeigt Ihnen sehr deutlich, was hier geleistet wurde. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch, mich bei allen Arbeitsinspektoren und -inspektorinnen für ihre Arbeit zu bedanken!

Dass Beraten meiner Meinung nach ein wichtiges Kriterium ist, und zwar Beraten im Sinne der Prävention, das dürfen Sie mir glauben, Herr Abgeordneter. Und ich meine, diesen Erlass hätte es unter meiner Führung nie gegeben! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Ich habe ihn sofort quasi gecancelt und es wird jetzt einen neuen Erlass geben, in dem Beratung, Prävention vorgesehen ist und keine Bestrafung.

Ich halte es auch für die Arbeitsinspektoren unzumutbar, solche Dinge zu machen, sa­ge ich Ihnen, denn damit schaffe ich einen Druck auf die Arbeitsinspektoren, der ein­fach nicht notwendig ist, weil sie beste Arbeit machen. Sie machen beste Arbeit, und deswegen braucht man solche Zielvorgaben nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Man braucht solche Zielvorgaben nicht. Ich war Controller, wie Sie wahrscheinlich wis­sen, als Controller arbeite ich mit Kennzahlen, und Kennzahlen sollen positiv formuliert sein. Deshalb ist mir die Beratung sehr, sehr wichtig und sie wird in Zukunft auch Zielvorgabe sein. Wir werden ein entsprechendes Monitoring machen, damit klar ist, wie die Arbeitsinspektoren in den einzelnen Bundesländern arbeiten. Es wird keine, sage ich einmal, Sollzielvorgabe geben, wie viel sie zu bestrafen haben. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Vorbeugen ist einfach besser als, sage ich einmal, Mängel aufzuzeigen und zu behe­ben. Also Vorbeugen ist eine präventive Maßnahme, damit man Mängel behebt und nicht bestraft. Das ist unser Ziel, und das wird jetzt auch entsprechend unserem Regie­rungsprogramm so eingerichtet.

Es wird – und das ist sowieso das Allerwichtigste – natürlich nicht zu einer Verschlech­terung des Arbeitnehmerschutzes kommen, denn der Arbeitnehmerschutz ist für mich als Sozialministerin auch ein wichtiges Kriterium. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.27

Präsidentin Anneliese Kitzmüller|: Danke, Frau Minister.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.