14.16.03

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich kann dem Antrag schon vieles abgewinnen und habe nicht ganz verstanden, was mein Vorredner gesagt hat, denn: Gerichtsgebühren sind dafür gedacht, dass die Leistungen des Staates von den Rechtsuchenden abgegolten werden – Leistungen, die bei Gericht und nicht im Strafvollzug erbracht werden.

Es gibt seit zehn Jahren 110 Millionen Euro Gewinn bei diesen Gebühren. Wenn man das über zehn Jahre aufrechterhält, dann muss man wohl von einer Steuer sprechen und kann nicht mehr von einer Gebühr sprechen. Eine Gebühr würde nämlich bedeu­ten, dass man nur jene Leistungen des Staates abgilt, die auch durch den Staat er­bracht werden, während eine Steuer die Finanzierung des gesamten Justizwesens nach sich ziehen könnte. Man kann aber nicht Gerichtsgebühren, die dafür gedacht sind, dass jene Leistungen, die der Staat bei Gericht erbringt, abgegolten werden sol­len, dafür verwenden, dass man andere Löcher stopft.

Der erste Anwalt, der das sozusagen vor den Verfassungsgerichtshof bringt, nämlich die Dauer des Gewinnmachens über diese Gebühren, zeigt eindeutig, dass wir in Rich­tung Steuer unterwegs sind. Da gibt es gewisse Toleranzgrenzen, die der Verfassungs­gerichtshof anerkennt, die liegen aber bei ungefähr fünf Jahren. Alles, was darüber hinausgeht, würde also wahrscheinlich schon bedeuten, dass das eine Steuer und keine Gebühr mehr ist. Man muss sich nur verständigen, was man damit will. Den Schritt aber, zunächst einmal eine Entlastung in der ersten Instanz vorzunehmen und damit anzuregen, die Leistungen des Staates gar nicht in Anspruch zu nehmen, son­dern das im Vorfeld zu erledigen, halte ich für richtig, und wir werden das unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.18

Präsidentin Anneliese Kitzmüller|: Danke, Herr Abgeordneter.

Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Tschank das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.