14.18.20

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Bundesregierung! – Es ist (in Richtung Regierungsbank blickend) niemand mehr da. – Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fern­sehbildschirmen! Ich möchte einmal sagen, der Zugang zum Recht soll natürlich ver­bessert werden, und es soll rascher, unkomplizierter und kostengünstiger für alle wer­den. Das kann ich aus Sicht eines Rechtsanwaltes auf jeden Fall vertreten.

Wir von der FPÖ haben das auch in der Vergangenheit immer gefordert, und es ist vor allen Dingen auch ein großes Anliegen der österreichischen Bundesregierung. Wenn Sie sich ansehen, was im Regierungsprogramm steht, so finden Sie darin, dass wir de­zidiert die Senkung und Deckelung der Gerichtsgebühren inklusive Streitgenossenzu­schläge für die zivilgerichtlichen Verfahren angeführt haben. Das ist das erklärte Ziel der österreichischen Bundesregierung, diesen Weg wollen wir verfolgen und einschla­gen.

Die Initiative der Liste Pilz übernimmt daher letztlich vor allen Dingen die Position des Regierungsprogramms. Es freut mich natürlich sehr und es freut die österreichische Bundesregierung sehr, dass Sie letztlich unsere Anliegen unterstützen und auch ge­meinsam mit uns umsetzen wollen. Es gilt hier jedoch nicht – der Kollege von der ÖVP hat es ja auch schon angesprochen –, einzelne Maßnahmen herauszugreifen, sondern eben an einer Gesamtlösung zu arbeiten, ein sogenanntes Gesamtkonzept zu entwi­ckeln.

Grundlage für so ein Gesamtkonzept könnte insbesondere sein, die Finanzierbarkeit zu prüfen. Das heißt, die Deckung der Kosten für Zivilverfahren muss in der Republik si­chergestellt sein. Die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs muss im Vordergrund stehen. Der Zugang zum Recht – vor allen Dingen für sozial Schwächere – gehört verbessert und sichergestellt. Die Deckelung der Pauschalgebühren soll und muss eingeführt wer­den. Bei all diesen Punkten werden wir uns sicherlich finden, sehr geehrter Herr Kolle­ge Noll.

Bei der Begründung Ihres Antrages ist mir etwas aufgefallen. In der Begründung ver­wechseln Sie offenbar Gerichtsgebühren mit Rechtsgeschäftsgebühren. Ich weiß nicht, ob Ihnen das aufgefallen ist. Im Grundsatz haben diese beiden Materien jedenfalls natürlich nichts miteinander zu tun. Ich kann Sie aber beruhigen, die österreichische Bundesregierung hat auch hier Handlungsbedarf erkannt und wird auch beim Thema Rechtsgeschäftsgebühren handeln und eine Evaluierung des Gebührenrechts vorneh­men – mit dem Ziel, die Rechtssicherheit zu stärken, Umgehungskonstruktionen zu ver­meiden und letztlich sogar die Abschaffung der Gebührenpflicht gewisser Rechtsge­schäfte vorzunehmen, wo diese ganz einfach nicht mehr zeitgemäß ist.

An dieser Stelle gilt es vor allen Dingen auch, meinem Kollegen von der Freiheitlichen Partei, Kollegen Schrangl, sehr zu danken, weil er im letzten Jahr das Thema Gebühr für die Wohnraummiete federführend verhandelt hat und diese senken konnte. Danke an dieser Stelle. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Empfehlung: Setzen wir uns zusammen, arbeiten wir im Ausschuss an einer gemeinsamen Lösung! Ich freue mich drauf. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.21

Präsidentin Anneliese Kitzmüller|: Danke sehr, Herr Abgeordneter.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Griss. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.