14.51.11

Abgeordneter Mag. Stefan Schnöll (ÖVP)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zu dieser Sachfrage ist für uns eines klar, dass natürlich jeder die Möglichkeit haben muss, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Das ist einmal ganz klar; dazu gibt es auch ein Bekenntnis im Regierungsprogramm. Aus meiner Sicht ist eines relevant, nämlich die effiziente und rasche Ausgestaltung der Verfahren, die wir in Österreich teilweise haben, teilweise nicht haben. Vor allem geht es um Großverfahren, bei denen wir eine kürzere Verfahrensdauer brauchen. Da könn­te vor allem, und das wäre das Interessante, das auch im Regierungsprogramm ange­sprochen worden ist, ein Fortschritt mit der elektronischen Aktenführung erreicht wer­den.

Ich kann mich selbst daran erinnern: Ich habe meine Gerichtspraxis bei der Staatsan­waltschaft in Wiener Neustadt gemacht und habe diese Aktenberge mit dem Einkaufs­wagerl durchs Gericht geschoben. Das sind unheimlich große Berge, wodurch die Ver­fahren auch verschleppt werden, und da könnte man auch Effizienz erreichen.

Vor allem sind natürlich die Staatsanwaltschaften mit diesen großen Datenmengen be­lastet, und durch eine IT-unterstützte Aufbereitung und Analyse solcher Datenmengen könnten vor allem im Ermittlungsverfahren erhebliche Beschleunigungen erreicht wer­den.

Ein wichtiger Punkt ist auch das Sachverständigen- und Dolmetscherwesen, das auch einen großen Teil dazu beiträgt, dass die Verfahren sehr umfangreich sind und lange dauern. Ich glaube, da tut man gut daran, wenn man da endlich eine Reform auf den Weg bringt.

Ein interessanter Punkt sind auch die Einführung einer neuen Wirtschaftsgerichtsbar­keit, den wir im Regierungsprogramm unter dem Primat der Verfahrensbeschleunigung und Verfahrensökonomie festgeschrieben haben, vor allem zur Stärkung des Wirt­schaftsstandorts, in Anlehnung an das Konzept der Kartellgerichtsbarkeit und die Neuerung der Setzung von Entscheidungsfristen. Der Punkt Senkung und Deckelung von Gerichtsgebühren ist auch schon angesprochen worden.

Zum Antrag möchte ich noch etwas sagen: Man darf nicht vergessen, den europäi­schen Aspekt mitzudenken. Wir haben einen europäischen Binnenmarkt, der auch eine europäische Rechtsdurchsetzung verlangt. Die Europäische Kommission hat ja ange­kündigt – wie das der Kollege von mir schon angesprochen hat –, im Rahmen der Re­vision der Unterlassungsklagenrichtlinie auch Elemente des kollektiven Rechtsschut­zes aufnehmen zu wollen. Das heißt, wir tun gut daran, wenn wir da keinen Alleingang wagen, sondern eine gesamteuropäische Lösung anstreben. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass wir, wie Herr Dr. Kolba schon angesprochen hat, in Österreich mit der Sammelklage österreichischer Prägung ein Rechtsinstrument haben, um das uns andere beneiden. Und es gibt eine Expertengruppe im Justizministerium, die mit der Weiterentwicklung beauftragt worden ist. (Abg. Kolba: Die Arbeitsgruppe tagt nicht!)

Für uns ist klar, dass wir gleiche Spielregeln für alle wollen, keine Bevorzugung von Gruppen gegenüber Einzelpersonen, einen Schutz der Unternehmer vor medialen Vor­verurteilungen und vor allem keine Straf- und Schadenersatzzahlungen in Millionenhö­he. Ich möchte jetzt nicht das Beispiel der amerikanischen Verhältnisse bemühen, aber was dort abgeht, ist teilweise wirklich skurril.

Ein Beispiel nur: Eine Reinigungsfirma ist wegen einer verlegten Hose auf 67 Millio­nen Euro verklagt worden. Das ist nur ein Ausdruck dafür, wie skurril das dortige Rechtssystem teilweise ist. Es gibt sogar einen eigenen Award für skurrile Klagen, der sich Stella-Award nennt. Wir tun gut daran, darauf Bedacht zu nehmen. Herr Dr. Ja­rolim, Sie haben schon recht. Wir haben es selbst in der Hand, diese amerikanischen Verhältnisse nicht bei uns einkehren zu lassen. Es kann nicht unser Ziel sein, dass sich da durch eine Reform einige Anwaltskanzleien oder Prozessfinanzierer eine goldene Nase verdienen.

Letzter Punkt: Was die Effizienz der Verfahren anbelangt, darf man nicht vergessen, dass es nicht nur auf die Rechts- und Tatfrage ankommt, sondern dass das teilweise nur ein Bruchteil der zu klärenden Rechtsfragen bei Gruppenverfahren ist. Das heißt, es ist durchaus fraglich, ob es im Zuge dieser Sammelklagen dann wirklich zu einer effizienteren Ausgestaltung kommt.

In diesem Sinne: Wir wollen jedem den Zugang zum Recht gewähren, unabhängig davon, ob er vermögend ist oder nicht, egal, woher er kommt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.55

Präsidentin Anneliese Kitzmüller|: Danke sehr.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Friedl. – Bitte, Frau Abgeordnete.