11.29

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zwei Bemerkun­gen zu meinem Vorredner: Das Budget werden wir morgen in aller Ausführlichkeit einer ersten Lesung unterziehen, aber nur so viel vorneweg: Herr Finanzminister, ich bin verständlicherweise völlig anderer Ansicht als mein Vorredner. Ich halte dieses von Ihnen präsentierte Budget für eine sehr seriöse Grundlage für ein funktionierendes und zukunftsfähiges Staatswesen auf der einen Seite und für eine leistungsorientierte, aber auch solidarische Gesellschaft, wie wir sie in diesem Land haben wollen, auf der anderen Seite. Genau das bildet dieses Budget ab. Recht herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zweite Bemerkung zum Kollegen Krainer, nämlich zum Versicherungsvertragsgesetz und der in den letzten Tagen immer wieder behaupteten, angeblich beabsichtigten überfallsartigen Gesetzesänderung heute: Diese wird nicht stattfinden und war auch nicht beabsichtigt. Ich danke Kollegen Krainer aber dafür, dass auch er attestiert hat, dass wir da ein Problem haben. (Zwischenruf des Abg. Kolba.) Und als Finanz­sprecher der ÖVP und auch als Obmann des Finanzausschusses, wenngleich es dann natürlich eine Materie für den Justizausschuss sein wird, sage ich heute hier: Wir müssen in den nächsten Monaten zu diesem Thema eine Lösung finden, und wir werden eine finden, aber unter Einbeziehung aller, die an diesem Problem beteiligt sind beziehungsweise von diesem Problem betroffen sind.

Zu den Gesetzesmaterien unter den Punkten 2 bis 4 von meiner Seite nur zwei, drei Bemerkungen: All diese Änderungen zielen ja darauf ab, dem Konsumenten in der Handhabung des elektronischen Zahlungsverkehrs auf der einen Seite und im Umgang mit Anlageprodukten auf dem Finanzmarkt ebenso wie im Umgang mit Versiche­rungsprodukten, die in der Vergangenheit allesamt immer komplexer, immer unüber­sicht­licher für den Konsumenten geworden sind, auf der anderen Seite mehr Infor­mation und mehr Sicherheit zu geben. Das gilt für das Zahlungsdienstegesetz, bei dem es einfach darum geht, aufgrund dieser dramatischen Veränderung in Richtung elektro­nische Anwendungen – sinnvoll, aber natürlich auch fehleranfällig und missbrauchs­anfällig – entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen; sie werden mit diesem Zahlungsdienstegesetz geschaffen.

Dasselbe gilt für das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz, im Rahmen dessen es eine Reihe von Neuregelungen vor allem für die Versicherungen in Bezug auf die Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln beim Versicherungsvertrieb geht. Auch das sind, denke ich, einige wesentliche Verbesserungen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

Dasselbe gilt auch für das PRIIP-Vollzugsgesetz, bei dem es um mehr Transparenz bei Finanzanlageprodukten und darum – ich habe es schon eingangs erwähnt – geht, die Handhabung dieser komplexen Produkte für den Konsumenten durch standardisierte Unterlagen und standardisierte Informationsblätter zu erleichtern.

Ich denke, all das sind Maßnahmen, die notwendig sind, die aber vor allem den Konsu­mentinnen und Konsumenten mehr Sicherheit im Umgang mit diesen Instrumenten und mit diesen Produkten geben sollen. Ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.33

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Peter Kolba zu Wort gemeldet. – Bitte.