20.10

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde schon sehr viel zum Ein­kommensbericht gesagt, und ich will jetzt gar nichts mehr wiederholend ausführen, sondern noch einiges zur Struktur des Einkommensberichts hier darlegen.

Mit dem Einkommensbericht kommen wir unserem gesetzlichen Auftrag nach, alle zwei Jahre über die durchschnittlichen Einkommen und zusätzlichen Leistungen für Pen­sionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes zu berichten. Diesen Bericht haben wir für die Jahre 2015 und 2016 eben am 15. Dezember 2017 dem Hohen Haus vorgelegt. Der Einkommensbericht beschränkt sich damit auf öffentliche Unternehmen des Bundes und umfasst nicht andere öffent­liche Unternehmen etwa anderer Gebietskörperschaften.

Ich will auch darauf hinweisen, dass die Daten von den geprüften Stellen selbst kom­men, diese wurden vom Rechnungshof aufbereitet und in tabellarischer Form darge­stellt.

Ziel dieses Berichts ist es, einen regelmäßigen und umfassenden Überblick über die Einkommen eben bei diesen Unternehmen und Einrichtungen des Bundes zu geben. Wir als Rechnungshof beurteilen aber nicht die Höhe der Einkommen.

Zusätzlich zur reinen Darstellung der durchschnittlichen Einkommen analysieren wir die übermittelten Daten, und zwar haben wir das folgendermaßen gemacht: Wir haben die durchschnittlichen Einkommen in den über dem Durchschnitt liegenden Branchen in den Jahren 2013 bis 2016 analysiert, weiters die Verteilung der durchschnittlichen Einkommen in den über dem Durchschnitt liegenden Branchen in den Jahren 2013 bis 2016 und die Durchschnittseinkommen in einzelnen relevanten Branchen. Dazu haben wir auch anschauliche Grafiken in der Zusammenfassung des Einkommensberichts dargestellt.

In Summe will ich jetzt nur noch die einzelnen Daten sagen: Im Jahr 2016 bezog sich die Erhebung – ich nenne jetzt nur das letzte Jahr – auf 403 Unternehmen und Ein­richtungen. Die Durchschnittseinkommen für Vorstand, Geschäftsführung pro Vollzeit­äquivalent lagen bei 210 000 Euro, die Durchschnittseinkommen für die Beschäftigten pro VZÄ bei 53 400 Euro, der Frauenanteil auf Vorstands- und Geschäfts­füh­rungs­ebene bei 20,5 Prozent – dieser ist nur sehr mäßig angestiegen –, die Durchschnitts­einkommen der weiblichen Vorstandsmitglieder in Prozent der Durchschnittsbezüge der männlichen Kollegen bei 78,5 Prozent. Der Frauenanteil in Aufsichtsräten lag bei 28,1 Prozent. Was die Aufsichtsratsvergütung der weiblichen Aufsichtsratsmitglieder betrifft, so liegt sie bei 94,1 Prozent jener der Männer. 2016 wurden zusätzliche Leis­tungen für Pensionen in der Höhe von 555,05 Millionen Euro erbracht.

Ich denke, dass Ihnen als politische Entscheidungsträgerinnen und Entschei­dungsträ­ger mit diesem Bericht ein umfassendes Werk in Bezug auf öffentliche Unternehmen des Bundes zur Verfügung steht, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

20.13