Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll15. Sitzung, 21. März 2018 / Seite 186

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haben, debattieren wir unter diesen Tagesordnungspunkten sehr viele Berichte des Rechnungshofes. Ich habe einen ausgewählt, der auch schon eine Zeitlang zurückliegt, aber aus meiner Sicht noch sehr, sehr aktuell ist: Es geht um das Thema Mehrwertsteuerbetrug auf europäischer Ebene. Zur Bekämpfung dieses Mehrwert­steuerbetrugs wurde auf europäischer Ebene eine Arbeitsgruppe, ein Netzwerk ein­gerichtet, genannt Eurofisc. Österreich hat natürlich Vertreter in dieser Arbeitsgruppe, und es war Aufgabe des Rechnungshofes, genau den Beitrag Österreichs in dieser Eurofisc-Gruppe zu untersuchen.

Vielleicht zur Begriffserklärung: Wie entsteht Mehrwertsteuerbetrug? – Ganz verein­facht erklärt funktioniert das so: Das Unternehmen A exportiert ein Produkt an das Unternehmen B. Im grenzüberschreitenden Verkehr gibt es keine Mehrwertsteuer. Das Unternehmen B verkauft dann an ein Unternehmen C im jeweiligen Land das Produkt. Hier entsteht natürlich ein Mehrwertsteueraufwand für das kaufende Unternehmen, das verkaufende Unternehmen macht die Vorsteuer geltend. Die Problematik besteht darin, dass es eine unterschiedliche Fristigkeit zwischen der Fälligkeit der Vorsteuer und der Fälligkeit der Mehrwertsteuer gibt. Das Unternehmen, das Steuerschuldner ist, verschwindet vom Markt, der Steuerschuldner ist nicht mehr greifbar, das Produkt wird rückgeliefert in das Land A, und das Karussell beginnt von vorne. Das zu wissen ist ganz wesentlich.

Erwähnenswert meiner Meinung nach ist auch die Tatsache, dass der Rechnungshof hier grenzüberschreitend geprüft hat, es hat hier eine Kooperation mit Deutschland und mit Ungarn gegeben. Ich möchte ausdrücklich die positive Rolle des Rechnungshofes bei diesem Bericht erwähnen. Der Rechnungshof hat im Wesentlichen zwei Aufgaben: zum einen die Kontrolle, aber auch die Beratung. In dem Bericht werden sehr klare Vorgaben gemacht, Empfehlungen abgegeben, wie man hier ansetzen kann, vor allem auch im Rahmen dieser Zusammenarbeit: Es geht um ein einheitliches Berichtswesen, es geht um die effiziente Gestaltung der Berichte, es geht um eine einheitliche Datengrundlage, es geht um IT-Unterstützung, aber es geht natürlich auch um eine einheitliche Dokumentation.

Conclusio des Berichtes ist: Bekämpfung von Steuerbetrug im grenzüberschreitenden Verkehr kann natürlich nur in europäischer Zusammenarbeit passieren. Ich glaube, das ist die Hauptaussage des Berichtes – und auch die Besonderheit von Eurofisc. Und das möchte ich schon auch erwähnen: Hier geht es nicht um bilaterale Verhandlungen, sondern um multilaterale. 24 Länder in der Europäischen Union arbeiten hier zusam­men und leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Steuerbetrugs­bekämpfung. Hier stand der Rechnungshof wirklich sehr beratend zur Seite und hat damit auch einen ganz wesentlichen Beitrag zur Steuerbetrugsbekämpfung geleistet. Ich glaube, das ist ein gemeinsames Anliegen, da herrscht sicher Konsens im Haus.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch erwähnen, dass das Thema Steuerpolitik auch bei der österreichischen Ratspräsidentschaft jetzt im zweiten Halbjahr ein sehr großes sein wird. Da geht es zum Beispiel um die digitale Wirtschaft, um die Frage: Wie können wir digitale Unternehmen auch für Österreich dort sozusagen dingfest machen, wo die Wertschöpfung passiert? Die Europäische Kommission hat ja heute dazu Vorschläge gemacht: 3 Prozent vom Umsatz als Quasi-Vorab-Gewinnsteuer. Es geht aber auch um die Vereinheitlichung der Körperschaftsteuer zum Beispiel und natürlich auch der Mehrwertsteuer.

Abschließend nochmals ein Danke an den Rechnungshof für diesen Bericht, er ist ein sehr wertvoller Beitrag zur internationalen Steuerbetrugsbekämpfung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.17


 


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