Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der Liste Pilz hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung ein­gebrachte schriftliche Anfrage 673/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Martha Bißmann, Kol­leginnen und Kollegen betreffend „integrierte Klima- und Energiestrategie“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung darf ich diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufrufen.

*****

Ich gebe bekannt, dass die heutige Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr live übertragen wird und ORF III die Sitzung heute in voller Länge überträgt, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.40 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 1 bis 3 – inklusive Generaldebatte –, 4 bis 6 sowie 7 und 8 der Tagesordnung je­weils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Das gilt daher als ange­nommen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde für den heutigen Tag eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 167, SPÖ und FPÖ je 149 sowie NEOS und Liste Pilz je 50 Minuten.

Für Mittwoch, den 18. April, und Donnerstag, den 19. April, wurde eine Tagesblockre­dezeit von je 8 „Wiener Stunden“ vereinbart. Es ergeben sich somit folgende Redezei­ten: ÖVP 148, SPÖ und FPÖ je 132 sowie NEOS und Liste Pilz je 44 Minuten.

Im Sinne der in der Präsidialkonferenz einvernehmlich festgelegten Vorgangsweise werden die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 6 wie folgt gegliedert:

Heute: Untergliederungen 01 bis 06 sowie 10 und 17, anschließend UG 32, dann UG 12, dann UG 13 und schließlich UG 11 und 18.

Morgen folgen UG 34 und 41, anschließend UG 14, dann UG 33 und 40, dann UG 42 und 43, anschließend UG 10 und schließlich UG 25.

Am Donnerstag beginnen wir mit UG 30 und 31, anschließend UG 20 bis 22, dann UG 24, anschließend UG 15, 16, 23, 44 bis 46, 51 und 58 sowie die Texte der Bun­desfinanzgesetze und die jeweils restlichen Teile der Anlage I einschließlich Anlagen II bis IV.

Schließlich erfolgt die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 4 bis 6.

Diese Gliederung ist den Abgeordneten auch schriftlich zugegangen.

Die vorgesehenen Untergliederungen werden am selben Tag jedenfalls zu Ende bera­ten, die Sitzung wird danach unterbrochen.

Entschließungsanträge können nur bei den jeweiligen Untergliederungen eingebracht werden.

Die Abstimmung über allfällige eingebrachte Entschließungsanträge erfolgt jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.

Die Redezeitregelung für die Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäfts­ordnung wird nicht in Anspruch genommen, sondern es wird bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regie­rungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die je­weiligen Beratungsgruppen ressortzuständigen Staatssekretär die überzogene Rede­zeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.

Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staats­sekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion an­gerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers und des Vize­kanzlers bei der Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Vorschlägen zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.