11.51

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Meine Herren Volksanwälte, Frau Volksanwältin! Frau Rechnungshofpräsidentin! Wir diskutieren hier jetzt – nur zur Information für alle Zuseherinnen und Zuseher – das Kapitel oberste Organe, das heißt Parlament, das heißt Höchstgerichte, Verfassungs­gerichtshof und Verwaltungsgerichtshof, und wir diskutieren hier das Bundeskanzler­amt. Daher war das leider, Herr Kollege Jarolim, unter Ihrer Würde, was Sie jetzt ge­rade veranstaltet haben. (Abg. Rosenkranz: Na! Na! – Abg. Bösch: So ist er! – Zwi­schenruf des Abg. Wittmann.) Das war nicht das, was wir uns hätten erwarten dürfen. Justiz kommt erst drei Kapitel später dran, dann dürfen Sie sich wieder rausstellen. Al­so sich ein bisschen an den parlamentarischen Fahrplan zu halten, wäre schon etwas, Herr Kollege Jarolim! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich von den obersten Organen spre­che, dann geht es immer um Gewaltentrennung; das wichtigste Kapitel in der Demo­kratie ist Gewaltentrennung. Das Erste, das ich beleuchten möchte, ist das Parlament, das Parlament als wichtiges Kontrollinstrument gegenüber der Exekutive einerseits und als ein Instrument der Gesetzgebung andererseits. Daher ist es so gut, dass sich hier vier Parteien gefunden haben, die das Parlament entsprechend stärken wollen.

Mein besonderer Dank gilt hier der Opposition, der SPÖ, die bereit ist, das Parlament zu stärken, und den NEOS, die auch bereit sind, das Parlament zu stärken, nämlich in dem Sinne, dass wir auf der einen Seite die Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments un­terstützen, bei Veranstaltungen für das Gedenkjahr, bei Veranstaltungen zum Beispiel betreffend das Frauenwahlrecht – wir feiern in Kürze 100 Jahre Frauenwahlrecht und wir feiern in Kürze 100 Jahre Republik. Dafür brauchen wir auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit – vielen Dank dafür.

Auf der anderen Seite setzen wir das Geld für das Parlament auch für die Abgeord­neten ein, nicht damit sie es einfach so verbrauchen, sondern damit sie in ihrer Tätig­keit gestärkt werden, was Antikorruptionsmaßnahmen betrifft, damit keine Beeinflus­sung von Abgeordneten stattfinden kann, damit sie die entsprechenden Beratungen durch die Parlamentsdirektion bekommen können.

Wir setzen das Geld auch im Bereich der Kontrolle ein, indem wir mehr Geld für Un­tersuchungsausschüsse reservieren. Es ist notwendig, dass das Parlament dieses Geld bekommt, damit die parlamentarische Kontrolle der Exekutive, sprich: der Regie­rung, auch möglich ist. (Abg. Rosenkranz: Wieso will das die Liste Pilz eigentlich nicht?)

Letzter Punkt: Wir brauchen auch Geld für das Parlaments-TV. Dazu gab es komische Kommentare, ja; aber wenn wir uns den rechtlichen Hintergrund anschauen, dann se­hen wir, wie wichtig es ist. Derzeit sind die Reden der Abgeordneten nur über die TVthek abrufbar, in Zukunft sollen sie auch hier abrufbar sein. Warum ist das not­wendig? – Wenn wir unsere Reden länger als sieben Tage via soziale Medien online stellen, dann würde das bedeuten, dass wir urheberrechtlich gegen die Rechte des ORF verstoßen. Daher ist es notwendig, dass wir sie als eigenen Beitrag versenden können.

Meine Damen und Herren! Das Bundeskanzleramt an der Spitze der Exekutive ist im­mer Vorbild für eine Regierung, und daher hat das Kabinett des Bundeskanzlers als Erstes eingeleitet: Stopp allen Arbeitsleihverträgen, die jemals in Kabinetten im Bun­deskanzleramt vorhanden waren! In der Vorgängerregierung gab es beim sozialisti­schen Bundeskanzler sechs Arbeitsleihverträge, die es in Zukunft nicht mehr geben wird. Damit spart die Republik 44 000 Euro pro Monat. Wir reduzieren an der Spitze und sind daher Vorbild. – Vielen Dank, Herr Bundeskanzler, für diese klare Haltung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir sparen aber nicht nur bei den Personalkosten, wir reduzieren auch die Repräsen­tationskosten. Diese sind 2016 und 2017 vom damaligen Bundeskanzler von knapp 300 000 auf 454 000 Euro erhöht worden. Wir senken sie in Zukunft wieder um 30 Pro­zent, das heißt, wir machen die Kabinette kleiner, wir senken die Repräsentations­kosten, und wir ersparen uns die hohen Kosten durch die Arbeitsleihverträge. – Vielen Dank der Exekutive.

Wenn ich von Gewaltentrennung spreche, dann bleibt mir noch ein Punkt betreffend die Judikative: Da möchte ich die Gesetzesprüfungsverfahren hervorheben. Im vergan­genen Jahr, 2017, gab es 189 Parteianträge auf Gesetzesprüfungsverfahren, sprich: Es wurde geprüft, ob die Gesetze, die wir erlassen haben, auch der Verfassung ent­sprechen. Ganze zwei davon wurden als verfassungswidrig bezeichnet. Das ist ein Zei­chen unserer Qualität, das ist auch ein Zeichen der Kontrolle durch den Verfassungs­gerichtshof. – In diesem Sinne sage ich herzlichen Dank und alles Gute. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.56

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ni­kolaus Scherak. – Bitte.