13.50

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister für Finan­zen! Geschätzte Mitglieder der Volksanwaltschaft! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu Beginn einige grundsätzliche Anmerkungen zum Budget des Rechnungshofes machen! Es wurde ja schon sehr viel darüber diskutiert, und ich kann hier festhalten, dass wir mit diesen Budgetentwürfen für die Jahre 2018 und 2019 die Aufgaben, die dem Rechnungshof gestellt sind, auch finanzieren können.

Warum ist das der Fall? – Wir verdanken dies unseren eigenen Rücklagen. Wir können auf die Rücklagen zurückgreifen und haben dies – dank der Verhandlungen auch mit dem Bundesminister für Finanzen – entsprechend budgetiert. Aber – und jetzt kommt das Aber –: Für die Jahre danach, ab dem Jahr 2020 ist eine Anpassung der Ausga­benobergrenzen gemäß dem Bundesfinanzrahmen dringend erforderlich, denn die jährlichen Budgets und der Personalplan klaffen sehr stark auseinander, und da muss man dann wieder kongruent weiterplanen können, denn es geht schließlich darum, die finanziellen Erfordernisse der unabhängigen externen Finanzkontrolle auch mittelfristig und nachhaltig sicherzustellen. Diese finanziellen Erfordernisse betreffen primär die so­lide personelle Mindestausstattung für den Rechnungshof, denn das ist der finanzielle Brocken, der unser Budget jährlich fix belastet.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, es ist auch in Ihrem Interesse, im Inter­esse der demokratischen Kontrolle des Hohen Hauses, wenn der Rechnungshof seine fundierte Prüfarbeit auch über das Jahr 2019 hinaus garantieren kann, auf einem qua­litativ gesicherten hohen Niveau. Diese fundierte Prüfarbeit leistet er ja schon bisher und damit stehen wir Ihnen zu Diensten.

Ich bedanke mich daher ausdrücklich bei allen Fraktionen, die mir immer wieder posi­tive Signale der Unterstützung für die Arbeit des Rechnungshofes und auch der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter geben. Wir versuchen, monatlich hier im Rechnungshof­ausschuss Rede und Antwort zu stehen und beizutragen, dass sich der Staat positiv weiterentwickelt.

Ich darf ganz kurz auf die Ziele und Vorhaben des Rechnungshofes in den nächsten zwei Jahren eingehen. Wir haben uns vier Wirkungsziele gesetzt, das sind die strategi­schen Schwerpunktsetzungen, die Sie schon aus dem Vorjahr kennen. Hier geht es um die wirkungsvolle Beratung des Nationalrates und auch der Landtage. Es geht um die Schaffung von Transparenz in Bezug auf den Einsatz öffentlicher Mittel. Wir wollen Transparenz hinsichtlich der Fragen von Gleichstellung und Diversität herstellen, und wir wollen gut mit anderen Kontrollinstitutionen zusammenarbeiten und national und in­ternational kooperieren.

Die Indikatoren und Maßnahmen haben wir aktualisiert, und ich nenne einige Schwer­punkte. Den Prüfschwerpunkt haben wir auf drei Jahre angelegt. Sie kennen das, es geht mir um die Qualität der öffentlichen Leistungserfüllung, und im Mittelpunkt steht dabei der Bürgernutzen. Das ist der Fokus der Arbeit des Rechnungshofes. Wir planen daher, die Hälfte der Prüfungen aus dem laufenden Jahr diesem Prüfungsschwerpunkt zu widmen, um hier auch eine fundierte Basis zu haben und generelle Aussagen treffen zu können. Zusätzlich prüfen wir natürlich laufend große Bauprojekte und auch Infrastrukturvorhaben.

Zweitens: Es geht mir darum, auf Basis von Prüfberichten zentrale, relevante Empfeh­lungen herauszuarbeiten, denn ich glaube, das ist für Ihre parlamentarische Arbeit sehr wichtig, damit Sie daraus die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.

Das Thema der Querschnittsprüfungen wurde schon thematisiert. Querschnittsprüfun­gen sind Vergleiche zwischen Rechtsträgern, über die Grenzen von Gebietskörper­schaften hinweg. Wir können so ein Benchmarking machen und auch sehen, wo es strukturelle Schwächen und Defizite gibt.

Schließlich ist mir sehr wichtig, dass wir in puncto laufende Qualifizierung der Prüfe­rinnen und Prüfer wirklich am Stand der Technik sind, dass wir uns laufend weiterent­wickeln, denn das ist die wichtigste Basis für eine qualitativ hochwertige Arbeit des Rechnungshofes, und auch ein entsprechendes Qualitätsmanagement.

Als Generalsekretärin der Intosai lege ich natürlich auch Wert auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Der Rechnungshof unterstützt dies durch eigene Prüfungen in Österreich und auch auf internationaler Ebene. In diesem Zusam­menhang freut es mich, dass ich gemeinsam mit der Volksanwaltschaft eine Veran­staltung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft organisieren darf, die auch der Präsi­dent des Nationalrates mitträgt und die in diesen Räumlichkeiten stattfinden kann. Es geht dabei um gute öffentliche Verwaltung und BürgerInnennutzen und um den Beitrag parlamentarischer Kontrollinstitutionen dazu. Diese Veranstaltung wird am 25. Septem­ber dieses Jahres stattfinden.

Rechnungshofinterne Vorhaben betreffen die interne Organisation, eine zeitgemäße Wei­terentwicklung. Es geht um technische Möglichkeiten, die wir implementieren, um flä­chendeckende elektronische Berichtszustellung, um Druckkosten zu sparen, und um die Modernisierung der eigenen Homepage, denn da veröffentlichen wir alle unsere Berichte.

Ganz kurz die Zahlen des Budgets: Wir haben im Jahr 2018 an Auszahlungen 33,5 Mil­lionen Euro zur Verfügung und im Jahr 2019 34,94 Millionen Euro. In diesen beiden Jahren sind budgetierte Rücklagenentnahmen enthalten, heuer 1,3 Millionen Euro und im kommenden Jahr 2 Millionen Euro. Damit wird Ende des Jahres 2019 die Rücklage bis auf rund 415 000 Euro aufgebraucht sein. Das heißt, der aktuelle Finanzrahmen weist natürlich für die Jahre 2020 und folgende eine budgetäre Unterdeckung auf.

Wir haben ein umfangreiches Aufgabenportfolio zu bewältigen: prüfen, beraten, Son­deraufgaben, die Sie alle kennen. Der Rechnungshof selbst hat in der Vergangenheit eine strikte Haushaltsdisziplin eingehalten. Das wird dadurch bewiesen, dass die Zahl der Planstellen oder der finanzierten Vollzeitäquivalente von rund 290 im Jahr 2013 auf durchschnittlich 273 im Jahr 2017 zurückgefahren wurde. Das ist ein Anteil von rund 85 Prozent an den Planstellen des Personalplans. Dieser Weg kann im Sinne einer qualitativ hochwertigen und fundierten Kontrolle nicht auf Dauer fortgesetzt werden, daher ist es mein Ziel, mittelfristig den tatsächlichen Personaleinsatz wieder auf rund 89 Prozent, 90 Prozent des Personalplans – wirklich finanziert – zu heben. Das ist eine personelle Mindestausstattung, denn wir brauchen gezielte Nachbesetzungen in den neudefinierten und auch als Zukunftsthemen identifizierten Prüffeldern als Grundlage für unsere Prüfarbeit. Daher denke ich, dass diese Argumentation begründet ist, nach­vollziehbar ist, und ich ersuche um Ihre Unterstützung.

Ich bedanke mich bei allen Damen und Herren Abgeordneten dieses Hohen Hauses für ihre Bereitschaft, dass sie an meiner Seite stets für eine starke und funktionierende Finanzkontrolle in Österreich eintreten. Unter stark verstehe ich auch eine Finanzkon­trolle, die auf verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen setzt – wie das auch Aus­schussvorsitzende Griss angesprochen hat –, und vielleicht gibt es hier auch einen Fort­entwicklungsprozess. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

13.58

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke sehr, Frau Präsidentin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Berlakovich. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.