19.34
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf heute meinen Ministerkollegen Josef Moser im Hohen Haus vertreten, der sich nach seinem Krankenhausaufenthalt bereits auf dem Wege der Besserung befindet und nächste Woche seine Amtsgeschäfte wieder aufnehmen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Lassen Sie mich eingangs festhalten, dass sich die österreichische Bundesregierung zur Notwendigkeit bekennt, den österreichischen Bundesstaat, seine Strukturen, seine Zuständigkeiten und seine Finanzierungsverantwortung zu reformieren und weiterzuentwickeln. Sparsames, aber auch effizientes, bürgernahes und vor allem serviceorientiertes Handeln steht auch für das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz im Vordergrund.
Vor diesem Hintergrund konnte für die Jahre 2018 und 2019 ein Budget erstellt werden, mit dem der unbedingte Bedarf gedeckt werden kann und gleichzeitig Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleiben.
Lassen Sie mich nun kurz auf die wichtigsten Punkte des Budgets des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eingehen: Es wird zu keiner Reduktion von Planstellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich kommen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.) Dies ist vor allem auch im Zusammenhang mit dem festgelegten Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes mit 1. Juli 2018 und den sich daraus ergebenden, auf die Richterschaft zukommenden neuen Aufgaben ein besonderes Anliegen für Minister Moser. Auch betont werden muss, dass die österreichische Justiz ihren gesetzlichen Verpflichtungen natürlich weiterhin nachkommen wird und Rechtspraktikanten aufgenommen werden, wie das bisher auch üblich war. (Zwischenruf des Abg. Noll.)
In dem für die Sicherheit in unserem Land besonders bedeutsamen Bereich der Justizwache – er wurde ja bereits angesprochen – konnte erreicht werden, dass es nicht zur Rückführung von 75 Planstellen kommt. Gleichzeitig sind 100 neue Ausbildungsplanstellen für die Justizwache vorgesehen. Das führt dazu, dass Aufnahmen neuer Exekutivbediensteter bereits vorausschauend erfolgen können und eine nahtlose Nachbesetzung von Planstellen ermöglicht wird. Darüber hinaus sind im Personalplan für das Jahr 2018 auch fünf zusätzliche Planstellen für die Datenschutzbehörde vorgesehen, um eine reibungslose Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung zu gewährleisten. All diese Maßnahmen erfordern jedoch auch finanzielle Einsparungen, die das Ressort vor allem durch Effizienzsteigerungen und unter anderem durch die Beschränkung bei Baumaßnahmen, die Verringerung von Mietzahlungen und durch eine Kostenreduktion im Bereich der Leiharbeitskräfte erbringen wird.
Im Ergebnis werden mit dem Budget des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz für die Jahre 2018 und 2019 die Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit gesichert sein. Es wird möglich sein, wesentliche, für unser Land notwendige Reformprojekte umzusetzen, und dies werden das Ressort und das Ministerium gemeinsam auch bestmöglich tun. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
19.37
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.