21.36

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Sie bekommen jetzt dort ein paar Fakten, wo Sie sie brauchen, Herr Kollege. Zunächst einmal zur Frau Abgeordneten Yılmaz: Ich bin ja ganz Ihrer Meinung, dass Österreich selbstverständlich kein Bürgerkriegsland ist. Ich würde Sie natürlich auch darum ersuchen, dass Sie meine Meinung teilen, dass Österreich aber auch kein Einwanderungsland ist, wo Asyl und Zuwanderung, Kraut und Rüben miteinander vermischt werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Yılmaz.)

Ich würde Sie auch um eine entsprechende Zustimmung dafür ersuchen, dass Öster­reich auch kein Land sein soll, in dem die Schlepper bestimmen, wer Schutz bekommt und wer nicht. (Abg. Duzdar: Wer hat das gesagt?) Ich glaube, wir könnten uns viel­leicht auch darüber verständigen, dass Österreich kein Land sein soll, wo es unterm Strich auf das Gleiche herauskommt, ob man einen positiven oder einen negativen Asyl­bescheid bekommt, weil man sowieso im Land bleibt. Mit meinem rechtsstaatlichen Verständnis verträgt sich das nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann haben sich einige Abgeordnete Sorgen um die Sicherheit des Personals im Be­reich der Botschaftsbewachung gemacht und haben das in einen Konnex mit den Schutzwesten gebracht, die erst im vierten Quartal dieses Jahres ausgeliefert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Selbstverständlich sind jene Polizistinnen und Polizisten, die im Botschaftsbewa­chungsdienst arbeiten, schon jetzt mit entsprechenden Schutzwesten ausgestattet. Die anderen kommen dann dazu. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dazu kommt noch ein Punkt, der, glaube ich, nicht unerheblich ist: Es wird immer so viel Kritik an den Entscheidungen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl geübt. Da muss man sich schon auch einmal ein bisschen genauer anschauen, was es denn bedeutet, wenn es zu einer Abänderung oder einer Behebung einer entsprechenden Entscheidung dieses Bundesamts durch das Bundesverwaltungsgericht kommt. Das ist ganz interessant, weil nämlich nicht jede Abänderung oder nicht jede Behebung eines negativen Bescheids dann automatisch auch zu einer Schutzgewährung führt. Das ist aber das, was hier immer suggeriert wird. (Zwischenrufe der Abgeordneten Noll und Stöger.) Das Bundesverwaltungsgericht zählt natürlich in seiner Statistik eine Abände­rung bereits dann, wenn auch nur ein einziger Punkt eines entsprechenden Spruchs geändert wird. (Abg. Scherak: Das ist ja in Ordnung!)

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Das Bundesamt entscheidet zum Beispiel, dass jemand kein Flüchtling ist, keinen subsidiären Schutz hat, keinen humanitären Aufenthaltstitel hat. Das heißt, dass es eine Rückkehrentscheidung gibt, und es wird eine Frist für eine freiwillige Ausreise von 14 Tagen festgesetzt. Wenn jetzt das Bundesverwaltungsge­richt entscheidet, dass die Frist für die freiwillige Ausreise nicht 14 Tage, sondern drei Wochen beträgt, dann gilt das als Änderung des Spruchs und ist ein Anfallstreffer für die Statistik, die von Ihnen so gerne bemüht wird. Ich glaube, es ist einfach wichtig, dass man das auch immer wieder berücksichtigt.

Ein anderes Beispiel: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl trifft eine Rückkehr­entscheidung in Verbindung mit einem Einreiseverbot für einen Zeitraum von zehn Jah­ren. Dann geht das Bundesverwaltungsgericht her und sagt: Na gut, kein Einreisever­bot für zehn Jahre, sondern ein Einreiseverbot für fünf Jahre. Das ändert überhaupt nichts an der Qualität des Spruchs, gilt aber als entsprechende Abänderung. (Zwi­schenruf des Abg. Drozda.) Ich glaube, es ist einfach unzulässig, dass man dann so tut, als ob jede Abänderung eine Aufhebung eines negativen Spruchs nach sich zöge. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Her­mann Gahr. – Bitte.