15.11

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Herr Präsident! Verehrte Zuse­herinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor Kurzem hat sich eine Riesenregierungsdelegation aufgemacht, das Reich der Mitte zu besuchen, um dort milliardenschwere Deals abzuschließen. Einer dieser Deals lautete: Schweinerüssel für China. – Oberflächlich betrachtet hört sich das ja gut an: Hier bleiben die beliebten Teile der Schweine, wie das Karree, und die Chi­nesen bekommen jene Teile, die uns nicht so taugen, wie Ohren, Rüssel oder Füße. – Klingt ja gut, nicht?

Frau Nachhaltigkeitsministerin Köstinger hat das Abkommen gefeiert, und mit ihr die fünf größten Schlachtbetriebe, die nun österreichisches Schweinefleisch 16 000 Kilo­meter rund um den Erdball transportieren dürfen. Was bringt das aber unseren Klein­bäuerinnen und Kleinbauern und der heimischen Biolandwirtschaft, die Sie ja – das sind Ihre eigenen Worte – fördern möchten? – Nichts, es schadet ihnen! Die Füße und Köpfe erfreuen sich in China großer Nachfrage. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ja, das war das Argument, warum wir diesen Deal so feiern. (Abg. Schwarz und Abg. Stras­ser: Was ist da der Zusammenhang?) – Ja, es kommt noch.

Das Problem ist: China hat das Abkommen noch gar nicht unterzeichnet. Wir dürfen Rüssel und Füße noch gar nicht exportieren, nicht nur, weil China die noch nicht will, denn die schauen schon auch auf ihren eigenen Markt und schützen den auch. Nach einer aktuellen Anfrage des Kollegen Kolba beim Gesundheitsministerium haben wir erfahren dürfen, dass es dafür noch keine Zertifizierung gibt, und die wird es auch so bald nicht geben. – Also wir dürfen das noch gar nicht exportieren.

Was wird also passieren? – Wir werden das gute Schweinefleisch exportieren – das Karree, das wir auch hier haben wollen, und nicht nur die Rüssel und Füße. Dadurch steigt die Nachfrage in der Produktion im eigenen Land, und es werden mehr Schwei­ne gezüchtet. Später aber bricht die Nachfrage ein, der Preis sinkt, und der Markt hier ist mit Schweinefleisch übersättigt. Darüber hinaus erzeugt das Mehr an Schweinen auch ein Mehr an Futtermittelimporten wie von Sojaschrot aus Südamerika, dessen Produktion nachweislich für die Zerstörung von Regenwald und den Klimawandel ver­antwortlich ist. Erneut drängt sich die Frage auf: Was bringt es unseren kleinen Bio­bauern, unseren Kleinbauern?

Wir sollten nicht die Ausweitung der Fleischproduktion fördern, sondern vielmehr den Anbau von Gemüse und Obst. Jährlich müssen wir den Import von Gemüse und Obst mit 1,1 Milliarden Euro bezahlen, damit wir die Versorgung unserer Bevölkerung ge­währleisten können.

Von den rund 2 Milliarden Euro, die jährlich an direkter Förderung in die Landwirtschaft fließen, sollte daher ein wesentlicher Anteil zur Steigerung der Ernährungssouveränität in diesem Bereich, also Gemüse und Obst, verwendet werden und nicht für den Aus­bau der Schlachthäuser. Wir wollen nämlich die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern för­dern, und Sie wollen das ja auch.

Daher stelle ich folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen, betref­fend „Förderung der biologischen Landwirtschaft, im speziellen bei Produktion, Vertrieb und Export von Gemüse & Obst“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, [...], die biologische Landwirtschaft ins Zentrum ihrer För­dermaßnahmen zu stellen, sowohl was die direkte Förderung betrifft als auch die Hilfe­stellungen bei Exporten.

Sie wird darüber hinaus aufgefordert, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, welches die Steigerung der Selbstversorgungsrate bei biologischem Gemüse & Obst nachhaltig ge­währleisten soll und das dabei im besonderen Maße die Stärkung von kleinbäuerlichen Strukturen fördert.“

*****

(Beifall bei der Liste Pilz.)

15.15

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Förderung der biologischen Landwirtschaft, im speziellen bei Produktion, Vertrieb und Export von Gemüse & Obst

eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 4-6, zu Top 4) „Be­richt des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (64 und Zu 64 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und das Bundesfi­nanzrahmengesetz 2019 bis 2022 erlassen werden (102 d.B.)“ – UG 42

Begründung

Anlässlich des österreichischen Staatsbesuchs in China wurde Berichten zufolge ein Abkommen unterzeichnet, welches den Export von Schweinefleisch für zunächst 5 heimische Betriebe nach China ermöglicht. Nicht umfasst von der Bewilligung sind offenbar jene Teile des Schweinekörpers, welche bei uns als Schlachtnebenprodukte gelten und zumeist für die Futtermittelproduktion verwendet werden, in China jedoch als Delikatesse höhere Preise erzielen könnten. Zudem scheint das Abkommen nicht Bio-Schweinefleisch, sondern konventionelle Produkte zu umfassen.

Durch das Abkommen wird indirekt die Fleischproduktion in Österreich angekurbelt, denn der Export in den weltgrößten Konsummarkt für Schweinefleisch wird – das zei­gen Erfahrungen aus Deutschland – zu einer deutlichen Ausweitung der Produktion führen. Damit wird ein landwirtschaftlicher Zweig gefördert, in dem bereits eine Selbst­versorgungsrate von 110% besteht und die konventionelle Landwirtschaft dominiert, mit all ihren negativen Auswirkungen auf Boden, Grundwasser, Tiere und Klima. Der Bio-Anteil bei Schweinevieh-Beständen ist mit 2% am geringsten im gesamten land­wirtschaftlichen Bereich. Zudem ist die Schweinemast stark auf Futtermittelimporte an­gewiesen, etwa von jährlich hunderttausenden Tonnen an Sojaschrot aus Südamerika, dessen Produktion nachweislich für die Vernichtung von Regenwald und Klimaschäden verantwortlich ist.

Während also Impulse für die konventionelle Produktion gesetzt werden, erfährt die biologische Landwirtschaft keine zusätzliche Förderung. Da die Selbstversorgungsrate bei Gemüse rund 63% und bei Obst nur 55% beträgt, ist Österreich stark auf Importe angewiesen. So ergibt sich alleine bei Gemüse & Obst ein Importüberhang von über 1,1 Milliarden Euro jährlich. Rund 2 Milliarden Euro oder ein Drittel aller direkten staat­lichen Förderungen fließen in die Landwirtschaft. Eine gezielte Förderung der biologi­schen Landwirtschaft, von der kleine Betriebe besonders profitieren, und des Anbaus, Vertriebs & Exports von Gemüse und Obst zur Steigerung der Ernährungssouveränität in diesen Bereichen, muss daher von der Regierung entsprechend forciert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, wird aufgefordert, unter Rücksichtnahme auf das Budget 2018/2019, die biologische Landwirtschaft ins Zentrum ihrer Fördermaßnahmen zu stellen, sowohl was die direkte Förderung betrifft als auch die Hilfestellungen bei Exporten.

Sie wird darüber hinaus aufgefordert, ein Maßnahmenpaket vorzulegen, welches die Steigerung der Selbstversorgungsrate bei biologischem Gemüse & Obst nachhaltig ge­währleisten soll und das dabei im besonderen Maße die Stärkung von kleinbäuerlichen Strukturen fördert.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich darf in der Rednerliste fortfahren: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Linder gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.