13.17

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei Dinge: Erstens: Danke an den Ab­geordneten Wöginger, er hat nämlich gesagt, das Gesetz zum Pflegeregress ist ein schlechtes Gesetz.

Er und Abgeordneter Lopatka haben es maßgeblich verhandelt. Es ist insofern ein schlechtes Gesetz, weil der Vorschlag der SPÖ – die Pflege zu finanzieren, indem wir eine Steuer einführen, die dazu führt, dass jene, die große Erbschaften haben, auch einen Beitrag dazu leisten – mit der ÖVP nicht realisiert werden konnte. (Abg. Gödl: Na, Sie haben ein Ausführungsgesetz versprochen und das nicht gehalten! Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das Zweite, das stattgefunden hat: Man hat eine Voodoo-Finanzierung gemacht – vor­gestern hat man das wieder verändert –, man hat gesagt, man kann es mit dem Foto auf der e-card finanzieren. – Gut, soll mir recht sein. Jetzt kommt man drauf, dass das so nicht funktioniert.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein und freue mich, wenn die ÖVP zustimmt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern eine Lösung für die Finanzierung der Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregres­ses entstanden sind, unverzüglich herbeizuführen.“

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen Bürgermeis­tern/allen Bürgermeisterinnen bedanken, die kreativ waren und dazu beigetragen ha­ben, Menschen, die älter als 50 Jahre sind und ein Jahr arbeitslos waren, in Beschäf­tigung zu bringen. (Abg. Wurm: Die waren aber sehr kreativ!) Da waren viele ÖVP-Bürgermeister dabei, die die christlich-soziale Tradition noch in ihrem Herzen tragen. Danke, Respekt! (Beifall bei der SPÖ.) Sie haben den Menschen Würde zurückgege­ben, Sie haben den Menschen ein Gesicht gegeben.

Ich sage das ganz bewusst dazu, ich habe den Herrn Finanzminister bei den Budget­diskussionen gefragt – er war lange Vorstandsvorsitzender – und, Herr Finanzminister, ich frage es hier wieder: Wie vielen Menschen, die über 50 und ein Jahr lang arbeitslos waren, haben Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit als Vorstand einen Job verschafft? Ich frage jeden hier Anwesenden, der Verantwortung für ein Unternehmen hat: Wie viele Men­schen, die ein Jahr lang arbeitslos waren, haben Sie im letzten halben Jahr aufge­nommen?

Die Frau Bundesministerin hat gesagt, mit der Aktion 20 000 haben wir es geschafft, 4 400 Menschen in Beschäftigung zu bringen. Ich glaube, das sind Ergebnisse, da quatschen wir nicht, sondern da helfen wir den Menschen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch.)

Frau Bundesministerin, ich möchte jetzt gemeinsam mit der Frau Abgeordneten Feich­tinger 2 639 Unterschriften übergeben, Unterschriften von Menschen im Salzkammer­gut, wo man durch die Abschaffung der Aktion 20 000 ein modernes Modell zerstört hat, nämlich ein Modell von Transportleistungen in der Gemeinde für ältere Menschen, mit denen man sie zum Arzt, zur Therapie bringen kann und wodurch ältere Menschen Mobilität zurückbekommen haben.

Sie sparen nicht im System, Sie sparen bei den Menschen. Und das ist bei unserem Modell nicht der Fall. (Abg. Belakowitsch: Ihr DDR-Modell!) Ich halte das für eine wichtige Veränderung, man muss den Menschen ihre Würde zurückgeben. Auch bei der Pflege darf es nicht davon abhängen, wie viel Geld man hat, wenn man gepflegt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stöger

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend die Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Re­gierungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschla­ges für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.) zur UG 21

In der 190. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP wurde mit einer breiten Mehrheit die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Auch die Regierungsparteien der aktuellen Gesetzgebungsperiode stimmten für das Verbot des Zugriffs „auf das Vermö­gen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehö­rigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Ab­deckung der Pflegekosten“ (Dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N – Quelle: Parlaments­homepage, Stand 23. Februar 2018).

Der Städtebund, die FinanzreferentInnen der Bundesländer und nicht zuletzt der Ge­meindebund gehen durch die Abschaffung des Pflegeregresses von Mehrkosten aus, die sich nicht durch die zur Verfügung gestellten 100 Mio. Euro an Bundesmittel ab­decken lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern eine Lösung für die Finanzierung der Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregres­ses entstanden sind, unverzüglich herbeizuführen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Ich übergebe nun das Wort an den Herrn Abgeordneten Wurm. – Bitte, Herr Abgeord­neter. (Abg. Bacher: Friedlich bleiben! – Abg. Noll: Er ist Raucher, der ist friedlich!)