13.17
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Drei Dinge: Erstens: Danke an den Abgeordneten Wöginger, er hat nämlich gesagt, das Gesetz zum Pflegeregress ist ein schlechtes Gesetz.
Er und Abgeordneter Lopatka haben es maßgeblich verhandelt. Es ist insofern ein schlechtes Gesetz, weil der Vorschlag der SPÖ – die Pflege zu finanzieren, indem wir eine Steuer einführen, die dazu führt, dass jene, die große Erbschaften haben, auch einen Beitrag dazu leisten – mit der ÖVP nicht realisiert werden konnte. (Abg. Gödl: Na, Sie haben ein Ausführungsgesetz versprochen und das nicht gehalten! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Das Zweite, das stattgefunden hat: Man hat eine Voodoo-Finanzierung gemacht – vorgestern hat man das wieder verändert –, man hat gesagt, man kann es mit dem Foto auf der e-card finanzieren. – Gut, soll mir recht sein. Jetzt kommt man drauf, dass das so nicht funktioniert.
Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein und freue mich, wenn die ÖVP zustimmt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern eine Lösung für die Finanzierung der Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden sind, unverzüglich herbeizuführen.“
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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen Bürgermeistern/allen Bürgermeisterinnen bedanken, die kreativ waren und dazu beigetragen haben, Menschen, die älter als 50 Jahre sind und ein Jahr arbeitslos waren, in Beschäftigung zu bringen. (Abg. Wurm: Die waren aber sehr kreativ!) Da waren viele ÖVP-Bürgermeister dabei, die die christlich-soziale Tradition noch in ihrem Herzen tragen. Danke, Respekt! (Beifall bei der SPÖ.) Sie haben den Menschen Würde zurückgegeben, Sie haben den Menschen ein Gesicht gegeben.
Ich sage das ganz bewusst dazu, ich habe den Herrn Finanzminister bei den Budgetdiskussionen gefragt – er war lange Vorstandsvorsitzender – und, Herr Finanzminister, ich frage es hier wieder: Wie vielen Menschen, die über 50 und ein Jahr lang arbeitslos waren, haben Sie im Laufe Ihrer Tätigkeit als Vorstand einen Job verschafft? Ich frage jeden hier Anwesenden, der Verantwortung für ein Unternehmen hat: Wie viele Menschen, die ein Jahr lang arbeitslos waren, haben Sie im letzten halben Jahr aufgenommen?
Die Frau Bundesministerin hat gesagt, mit der Aktion 20 000 haben wir es geschafft, 4 400 Menschen in Beschäftigung zu bringen. Ich glaube, das sind Ergebnisse, da quatschen wir nicht, sondern da helfen wir den Menschen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Frau Bundesministerin, ich möchte jetzt gemeinsam mit der Frau Abgeordneten Feichtinger 2 639 Unterschriften übergeben, Unterschriften von Menschen im Salzkammergut, wo man durch die Abschaffung der Aktion 20 000 ein modernes Modell zerstört hat, nämlich ein Modell von Transportleistungen in der Gemeinde für ältere Menschen, mit denen man sie zum Arzt, zur Therapie bringen kann und wodurch ältere Menschen Mobilität zurückbekommen haben.
Sie sparen nicht im System, Sie sparen bei den Menschen. Und das ist bei unserem Modell nicht der Fall. (Abg. Belakowitsch: Ihr DDR-Modell!) Ich halte das für eine wichtige Veränderung, man muss den Menschen ihre Würde zurückgeben. Auch bei der Pflege darf es nicht davon abhängen, wie viel Geld man hat, wenn man gepflegt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Stöger
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend die Finanzierung der Abschaffung des Pflegeregresses
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (13 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2018 (Bundesfinanzgesetz 2018 - BFG 2018) samt Anlagen (103 d.B.) zur UG 21
In der 190. Sitzung des Nationalrates in der XXV. GP wurde mit einer breiten Mehrheit die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Auch die Regierungsparteien der aktuellen Gesetzgebungsperiode stimmten für das Verbot des Zugriffs „auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/inne/n im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten“ (Dafür: S, V, F, G, T, dagegen: N – Quelle: Parlamentshomepage, Stand 23. Februar 2018).
Der Städtebund, die FinanzreferentInnen der Bundesländer und nicht zuletzt der Gemeindebund gehen durch die Abschaffung des Pflegeregresses von Mehrkosten aus, die sich nicht durch die zur Verfügung gestellten 100 Mio. Euro an Bundesmittel abdecken lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen und den Ländern eine Lösung für die Finanzierung der Kosten, die durch die Abschaffung des Pflegeregresses entstanden sind, unverzüglich herbeizuführen.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Ich übergebe nun das Wort an den Herrn Abgeordneten Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Bacher: Friedlich bleiben! – Abg. Noll: Er ist Raucher, der ist friedlich!)