14.07

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Vorneweg möchte ich Folgendes festhalten: Die Frau Bundesministerin ist sehr couragiert, auch was den Bereich des Konsumentenschutzes betrifft. Wir be­finden uns in einem ständigen und guten Dialog, in dem sie von ihrer Seite her immer wieder betont, wie wichtig es ist, da eine Verbesserung herbeizuführen. Für dieses En­gagement möchte ich Ihnen ganz herzlich danken, Frau Bundesministerin. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn wir von Konsumentenschutz sprechen, meine Damen und Herren, ist es für uns von besonderer Bedeutung, dass wir das auch in einen richtigen gesamtgesellschaftli­chen Kontext setzen. Wir als Gesetzgeber haben Verantwortung für unsere Gesell­schaft und dafür, wie sie organisiert wird. Wir werden auch an der Qualität unserer Gesetze gemessen, an der Zahl und am Ausmaß der Leistungen, die der Staat und die Privatwirtschaft erbringen, und vor allem am Grad der Freiheit, die in unserer Gesell­schaft vorherrscht.

Deswegen muss man hier auch ganz klar festhalten: Es darf in Österreich niemals amerikanische Verhältnisse geben, dass nämlich US-Anwälte in ihrer typischen Manier mit Prozessfinanzierern unserer kleinen und mittelständischen Wirtschaft und den Säu­len unserer Wirtschaft auf die Pelle rücken und hier viele Leistungen unmöglich werden lassen, die wir in Österreich benötigen, um Wohlstand zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das bedeutet im gleichen Atemzug, dass wir ganz klare Spielregeln dafür brauchen, wie wir in unserer Wirtschaft und im Konsumentenschutz zusammenarbeiten, denn es ist im Interesse sowohl der Wirtschaft als auch der Bürgerinnen und der Bürger, dass es für alle Beteiligten klare Spielregeln gibt.

Im Budget, das heute schon vielmals genannt wurde, gibt es natürlich viele Positionen, in denen es um Beratung geht, denn es ist notwendig, Menschen aller Generationen Informationen zu geben, nämlich einerseits über den Internet Ombudsmann, über die Watchlist Internet oder über viele außergerichtliche Streitschlichtungseinrichtungen, die notwendig sind.

Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, auch einen ganz neuen, kontroversiellen Ansatz im Konsumentenschutz bringen. Es geht nämlich nicht immer ums Regulieren und Belasten, es geht auch darum, unsere Bürger zu entlasten.

Aus diesem Grund darf ich Ihnen eine parlamentarische Anfrage präsentieren, die ich in gemeinsamer Initiative mit Kollegen Wurm, Kollegen Kühberger und Kolleginnen und Kollegen an Infrastrukturminister Hofer stelle, in der es um die digitale Vignette geht.

Die Vignette kann auch in digitaler Form gekauft werden, das ist sehr beliebt und wird von vielen Menschen angenommen. Diese digitale Vignette hat nur einen großen Nachteil: Sie gilt erst 18 Tage nach dem Kauf, nämlich wegen des Rücktrittsrechts aus Konsumentenschutzgründen und der viertägigen Zustellfrist der Post. Ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, da müssen wir auch nachschärfen, denn für die Bürgerin­nen und Bürger ist es von Interesse, gerade wenn sie im Internet eine digitale Vignette kaufen, dass diese gleich gilt und verwendet werden kann.

Ich orte diesbezüglich große Zustimmung vonseiten des Herrn Infrastrukturministers. Ich denke, dass wir dazu Vorschläge bekommen werden, die wir hier im Hohen Haus beschließen können, um diesen Missstand abzuschaffen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

In diesem Sinne danke ich Ihnen nochmals für Ihr Engagement, Frau Bundesministe­rin, auch im Bereich des Konsumentenschutzes. Glück auf! – Beschließen wir gemein­sam dieses wichtige Budget! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.11

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kühber­ger zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.