9.24

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben es schon an- bezie­hungsweise ausgeführt: Aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung mit 25. Mai dieses Jahres und den daraus abzuleitenden gebotenen zeitlichen Ab­läufen – das alte Datenschutzgesetz hat dann keine Gültigkeit mehr beziehungsweise die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung sind in heimisches Recht einzuarbeiten und umzusetzen – gab es im Vorfeld des heutigen Beschlusses natürlich ein großes Bemühen, einerseits diesen zeitlichen Abläufen gerecht zu werden, an­dererseits aber auch Gespräche mit allen Parteien in diesem Haus zur Vorbereitung eines guten Gesetzentwurfes zu führen.

Die Prämisse war, einerseits das bisher bestehende hohe Datenschutzniveau, das wir in Österreich haben, zu erhalten, und andererseits überschießende, vielleicht aus dem Unionsrecht, aus der Datenschutz-Grundverordnung abzuleitende Bestimmungen – das Stichwort Gold Plating ist heute schon gefallen – zu vermeiden.

Dazu gab es einen, wie ich meine, guten und tauglichen Dreiparteienantrag der Regie­rungsparteien plus SPÖ. Dieser Antrag wäre, glaube ich, ein guter Kompromiss gewe­sen, um diese Grundanforderungen zu erfüllen. Leider mussten wir in der Ausschuss­sitzung am 11.4., bei der die Datenschutz-Grundverordnung und die Umsetzung in heimisches Recht Thema war, feststellen, dass die SPÖ – unabgesprochen und ohne Vorankündigungen gegenüber uns oder der ÖVP – zu diesem bereits ausverhandelten Antrag gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien einen Gegenantrag einge­bracht hat, der in weiten Teilen völlig konträr zu dem war, was eigentlich bereits aus­verhandelt war. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Sie können sich vorstellen, dass die Überraschung groß war, und auch unsere Wahrnehmung über die Handschlagqualität der SPÖ (Abg. Rosenkranz: Was ist das?) hat eine neue Qualität bekommen. Nichtsdestotrotz waren wir gesprächsbereit, das kann Kollege Wittmann bestätigen. Wir haben im Nachhinein versucht, basierend auf diesem Abänderungsantrag zum bestehenden Antrag einen Zugang zu finden, wir haben versucht, uns wieder zu treffen. Schlussendlich ist das aber nicht gelungen, da war die SPÖ zu unbeweglich, es ist an der Verbandsklage gescheitert, die die SPÖ in einer, wie ich meine, überschießenden und nicht tauglichen Form durchbringen wollte.

Warum? – Es ging bei der Version der Verbandsklage, die die SPÖ unbedingt in den Entwurf einfließen lassen wollte, um den Umstand, dass solche Klagen durch Gesell­schaften oder Vereine möglich wären, ohne dass der Betroffene, dessen Recht auf Datenschutz verletzt wurde, dazu die Zustimmung gibt. Das, denke ich, ist ein Zugang, der in unserer Rechtsordnung einzigartig ist.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich möchte nicht, dass ein Verein, wenn auch in gutem Glauben und mit guten Absichten, mit meinem Präzedenzfall eine Verbandsklage gegen einen internationalen Konzern führt und ich damit in die Öffentlichkeit, ins Ram­penlicht gezogen werde. Ich möchte das vielleicht nicht, weil ich nicht im Rampenlicht stehen möchte, weil ich aus persönlichen Gründen nicht streiten möchte, sage ich jetzt einmal.

Das widerstrebt uns und das war auch der Grund, warum wir keine Einigkeit erzielen konnten, weil die SPÖ gerade in dieser Frage der Nichtbeauftragung durch den in seinen Grundrechten verletzten Betroffenen unbeweglich war. Daher werden wir einen gemeinsam Antrag mit der ÖVP, ohne SPÖ, einbringen. Das ist schade; ich hätte es als stellvertretender Vorsitzender des österreichischen Datenschutzrates schon gern gesehen, dass der Datenschutz hätte als Grundrecht mit aufgenommen werden kön­nen. Das war aber leider aufgrund der Unbeweglichkeit der SPÖ nicht der Fall.

Ich denke, wir haben aber trotzdem einen guten, einen tauglichen Gesetzesvorschlag beziehungsweise Abänderungsantrag, den Kollegin Himmelbauer einbringen und erläutern wird, zustande gebracht. Der Antrag ist, wie ich meine, ein guter Kompromiss zwischen den Rechten der Betroffenen in Bezug auf etwaige Datenschutzverletzungen und den Interessen der Betriebe und Institutionen, die Daten verarbeiten, für die die Möglichkeit geschaffen wird, in ihrem Bereich weiter uneingeschränkt tätig zu sein. Es ist ein guter Bogen, der sich da spannt; es ist eine taugliche Materie, ein tauglicher An­trag, sowohl für die Verbraucher, für die Betroffenen als auch für die Wirtschaft, die Vereine und die Institutionen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir begrüßen auf der Galerie eine Gruppe des Bundesoberstufenrealgymnasiums für Leistungssportler aus St. Pölten. – Herzlich willkommen schon so früh! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Noll. – Bitte.