10.17

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich möchte auf einen speziellen Aspekt aus der Medizin eingehen, und zwar auf die sogenannte personalisierte Medizin und deren Zusammenhang mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz.

Was versteht man unter personalisierter Medizin? – Traditionell war es in vergangenen Jahrzehnten üblich, dass die Therapieauswahl für eine bestimmte Patientin, einen bestimmten Patienten aufgrund der Diagnose, gegebenenfalls des Stadiums getroffen worden ist. Man hat dabei oft in Kauf nehmen müssen, dass eine Therapie bei vielleicht 20, 30 Prozent der Patienten, Patientinnen wirkt, bei den anderen nicht. Mitt­lerweile ist man aber in der Forschung weitergekommen, kennt Krankheitsmecha­nismen, beurteilt das Gesamtbild eines Patienten, einer Patientin und kann dadurch oft eine maßgeschneiderte Therapie anbieten, die wirksamer und auch nebenwir­kungs­ärmer ist.

Um solche Gruppen von Patientinnen und Patienten zu identifizieren, da in der For­schung weiterzukommen, muss man auf große Kollektive zurückgreifen, und solch große Kollektive stellen sogenannte Biobanken bereit. Biobanken sind Sammlungen, große Sammlungen von großteils Gewebeproben, die zum Beispiel durch Operationen gewonnen worden sind und bei welchen die Patientinnen und Patienten eingewilligt haben, dass diese Proben der Wissenschaft zur Verfügung stehen dürfen. Nur dadurch ist es möglich, kleine Gruppen, Spezialsituationen von Patientinnen und Patienten zu entdecken und damit den Weg zu einer individualisierten Betreuung freizumachen.

Im neuen Datenschutz-Anpassungsgesetz für Wissenschaft und Forschung ist nun auch die Möglichkeit des sogenannten Broad Consent eingeräumt. Das heißt, die Patientinnen und Patienten können zustimmen, dass auch zukünftige Untersuchungen mit dem Gewebeprobenmaterial gemacht werden dürfen, weil man ja heute noch nicht weiß, welche Moleküle zum Beispiel in fünf oder zehn Jahren im Fokus der Forschung stehen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine doppelte politische Ver­antwortung. Das eine ist der Schutz der Daten, der Schutz der einzelnen Persön­lichkeit. Das andere ist, dass wir auch die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft haben, dass dieser ungeheure Wissensschatz, der in den verschiedenen Registern, Daten- und Probensammlungen gelagert ist, auch zum Erkenntnisgewinn im Interesse der Gesellschaft, im Interesse der Patientinnen und Patienten genutzt werden kann.

Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz einen guten Schritt in diese Richtung machen. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jarolim. Ich erteile es ihm.