13.19

Abgeordneter Karl Mahrer, BA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Versuchen wir, uns einmal eine Situation vorzustellen, die heute noch nicht angesprochen worden ist: Sie werden Opfer eines Raubüberfalls auf einem Bahnhof, dabei werden Sie verletzt und Ihre Geldtasche – in der Ausweise und auch viel Geld drinnen sind – wird Ihnen geraubt. Der Tatverdächtige ist unmittelbar nach diesem Raubüberfall geflüchtet. Jetzt beginnen die polizeilichen Ermittlungen – tagelang, es gibt keine Zeugen, es gibt keine Hinweise.

Bislang war man darauf angewiesen, dass es erstens eine Videoüberwachung in die­sem Bereich gibt, dass die Daten aufgezeichnet und gespeichert werden, und dass es zweitens die Bereitschaft gibt, das Material der Polizei zu übergeben. Wenn nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben war, konnte der Täter bislang nicht ausge­forscht werden. Es gab auch keine Möglichkeit, Ihnen die geraubten Dinge zurückzu­geben.

Die heute zu beschließenden Bestimmungen machen es nun möglich, dass Sicher­heits­behörden ausschließlich im Einzelfall berechtigt sind, zur Erfüllung ihrer Auf­gaben – nach einer Risikoanalyse des betreffenden Orts –, Videomaterial, das, wie in unserem Fall das Verkehrsunternehmen hat, das also vorhanden ist, zu erhalten und zu verarbeiten. Dabei wird dieses Verkehrsunternehmen nun auch dazu verpflichtet, die Daten für maximal vier Wochen zu speichern.

Meine Damen und Herren, in diesem immer wiederkehrenden Beispiel kann nun der Tatverdächtige mithilfe der Auswertung der ohnehin vorhanden Videodaten ausge­forscht werden. Sie haben auch die Chance, die geraubten Sachen zurückzuerhalten. Das, meine Damen und Herren, ist die polizeiliche Praxis.

Aufgrund der kurzen Redezeit kann ich mich nur auf dieses eine Beispiel beschränken, aber dieses zeigt so deutlich, wie wichtig die Beschlussfassung des heutigen Sicher­heitspakets ist. Wenn man von einem solchen Beispiel hört, dann kann man eigentlich nicht glauben, dass das Sicherheitspaket so lange und so kontrovers diskutiert worden ist.

Nach meiner bisherigen Erfahrung als langjähriger Exekutivbeamter – und die ist ja nicht gerade gering – hat der Gesetzgeber in Bezug auf dieses Beispiel sowie, meine Damen und Herren, zahlreiche weitere Beispiele, über die heute schon berichtet wor­den ist, dringenden Handlungsbedarf, wenn er die Arbeit der Polizei im Dienste der Sicherheit der Menschen ermöglichen will. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die lange Diskussion hat viele Nachteile, das gebe ich schon zu. Manchmal kommt man ins Philosophieren, manchmal schürt man Ängste – teilweise auch bewusst wider besseren Wissens – und manchmal redet man ganz einfach die Polizei schlecht. Die lange Diskussion hat aber auch Vorteile. Ich erinnere mich daran, als Abgeordneter Nikolaus Scherak nach der Diskussion in der Ausschusssitzung ausdrücklich gesagt hat: Ja, nun bin ich zur Einsicht und zur Ansicht gekommen, dass die Einrichtung der Sicherheitsforen im Sinne des § 25 Sicherheitspolizeigesetz vielleicht wirklich ein gutes Mittel sein könnte, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern.

Meine Damen und Herren, es liegt uns nun nach zwei Begutachtungsverfahren und einem langen Weg ein konkreter Gesetzentwurf vor. Ich möchte mich ganz besonders bei den Bundesministern Moser und Kickl, bei unserer Staatssekretärin Edtstadler und auch bei den Expertinnen und Experten der Ministerien bedanken, denn sie haben in Rekordzeit einen Entwurf vorgelegt, der wirklich ganz ausgezeichnete Möglichkeiten für die Arbeit der Polizei vorsieht.

Zum Abschluss, meine Damen und Herren, damit nichts unausgesprochen bleibt: Ja, wir wollen mit diesem Sicherheitspaket Terroristen und Schwerkriminellen die Arbeit erschweren. Und ja, wir wollen mit diesem Gesetz die Arbeit der Polizistinnen und Poli­zisten ermöglichen. Auch wenn es einige nicht glauben, haben wir nun ein Sicher­heits­paket, das sehr ausgewogen den Datenschutz sicherstellt, den Rechtsschutz garantiert und sicher aber auch ein Bekenntnis ist, dass wir nicht für Täterschutz stehen.

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren! Wenn Ihnen die Sicherheit und damit die Freiheit der Menschen in Österreich wirklich ein Anliegen ist, dann gehen Sie noch einmal in sich und stimmen Sie diesem Sicherheitspaket zu, das wir heute verab­schieden wollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.24

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Lueger zu Wort gemeldet. – Bitte.