Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (fortsetzend): Dann ist es zumindest die Unwahrheit. Es ist die Unwahrheit, denn Sie alle haben in Ihrer Regierungsvorlage etwas formuliert, wonach nämlich auch Nichttatverdächtige den Bundestrojaner implementiert erhalten können. Das kann man nachlesen.

Wer tatsachenwidrig und mit Vorsatz etwas Unwahres sagt, Frau Präsidentin, der darf nach der OGH-Judikatur und auch nach der Judikatur des EGMR als Lügner bezeich­net werden.

Ein zweites Beispiel, das Sie unter den Tisch haben fallen lassen: Nach Ende der Ver­dachtslage und nach Ende der Überwachungsmöglichkeit ist die Behörde aufgerufen, den Bundestrojaner von den Geräten wieder zu deinstallieren. Warum darf die Behörde nach Ende des Verdachts und nach dem Ende aller Gründe für die Überwachung nach wie vor in fremde Geräte eindringen, muss dort dafür sorgen, dass das Gerät mani­pulativ weiterbearbeitet wird, um die Funktionsfähigkeit herzustellen, und muss, obwohl keine Gründe mehr für den Verdacht und für die Überwachung vorliegen, neuerlich ein Gerät bearbeiten und manipulieren?

Das ist ein Überwachungspaket, und Sie halten die österreichische Bevölkerung über die Gründe und Ursachen und Auswirkungen dieses Gesetzes im Unklaren – zumin­dest das. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Stefan: Wie ist denn das beim Großen Lauschangriff, wenn der beendet wird?)

14.47

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rosenkranz. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Haider: Jetzt steigt das Niveau wieder!)