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Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eingangs möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich heute so ausführlich den Rechnungshofberichten widmen. Es stehen in Summe 38 Berichte hier auf der Tagesordnung. Ich muss sagen, dass ich die Absicht des Nationalrates, die es erklärterweise gibt, dass man sich in Zukunft zeitnäher mit Rechnungshofberichten auseinandersetzt, natürlich sehr begrüße und dass ich das für einen zielführenden Weg halte, denn es geht ja darum, dass man die Empfehlungen, die in unseren Berichten ausgesprochen werden, dann auch ent­sprechend nutzen und in angemessener Zeit nutzen kann, damit sie auch zur Umset­zung gelangen können.

Ich bedanke mich für die anerkennenden Worte, die zu diesem Rechnungshofbericht, der vor allem durch sein Schaubild berühmt wurde, gefunden wurden. Ich glaube, dass es wirklich die Aufgabe des Rechnungshofes ist, zur Versachlichung der Politik beizu­tragen, Ihnen hier die Grundlagen und eine Zusammenschau über Zuständigkeiten und über Finanzierungsströme zu geben, damit Sie daraus dann die richtigen Schluss­folge­rungen für Ihre Reformvorhaben ziehen.

Ich bin davon überzeugt, dass es oft leichter ist, diese Zusammenschau zu machen, wenngleich wir uns ja sehr bemühen, und es oft auch schwierig ist, die richtigen Schlüsse in einem komplexen System zu ziehen. Das kann einen aber nicht daran hindern und darf einen auch nicht davon abhalten, Reformen durchzuführen und sie auch wirklich umsetzen zu wollen.

Was den Bericht zu den Mittelflüssen im Gesundheitswesen betrifft, so ist es der Fall, dass im Berichtsjahr 2016 beispielsweise die Gesundheitsausgaben rund 36 Milliarden Euro betragen haben. Drei Viertel dieser Ausgaben wurden öffentlich getragen und öffentlich finanziert. Diese Finanzierung ist unübersichtlich, verzweigt und aufge­split­tert, weil es eben diese vielen Akteure gibt, die Akteure auf Ebene des Bundes, dann natürlich noch die Sozialversicherungen, auf Ebene der Länder und der Gemeinden.

Die Kompetenzen sind aufgeteilt, wie sie nach der Bundesverfassung aufgeteilt sind, dass die Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich des Gesundheitswesens Bundes­sache ist. Im Bereich der Krankenanstalten und Kuranstalten gibt es eine Grundsatz­gesetzgebungskompetenz und dafür noch Ausführungsgesetze, die Vollziehung liegt bei den Ländern. Im Bereich der Sozialversicherung liegt die Gesetzgebungs­kompe­tenz beim Bund, die Vollziehung liegt bei den Trägern der Sozialversicherung. Um das Ganze zu organisieren, gibt es 15a-Vereinbarungen, um die Organisation und Finan­zierung des Gesundheitswesens zu vereinbaren, die Aufgaben richtig zu verteilen und zu schauen, wie man zu einer ordnungsgemäßen Zielsteuerung im Gesundheitswesen beitragen kann. Mittelflüsse auf Landesebene betreffen naturgemäß die Krankenan­stalten.

Wir haben das überprüft, haben die Verflechtungen dargestellt und wollten Ihnen einen Überblick geben. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass trotz der Gesundheitsreform 2013 die Zersplitterung der Zuständigkeiten erhalten und damit natürlich auch die Steuerung dieser Finanzierungsströme im Gesundheitswesen erschwert blieb. Damit bleibt es auf Ihrer Agenda, das zu vereinfachen.

Es gelang uns nicht, einen transparenten Gesamtüberblick über die Mittelflüsse im Gesundheitssystem in Österreich zu geben. Die Hauptkritik des Rechnungshofes be­zieht sich auf mehr oder weniger einfache Dinge, die auch durchzusetzen sind. Das bedeutet, dass die Voraussetzung für eine zusammenführende Darstellung der Mittel­flüsse zunächst die Reformen im Rechnungswesen sind. Das ist im Bereich der Sozialversicherungen die Harmonisierung mit dem Rechnungswesen des Bundes mit einheitlichen Kontenplänen, mit zeitlichen Abgrenzungen. Im Bereich der Landes­gesund­heitsfonds geht es auch darum, dass die Länder das, was sie versprochen haben, machen, nämlich die Verrechnungsvorschriften vereinheitlichen und vergleich­bare Verrechnungsvorschriften durchführbar machen.

Ich kann allen Rednern nur beipflichten. Auch der Rechnungshof achtet in seinem Prüf­schwerpunkt sehr stark darauf, was der Bürgernutzen ist. Wie kann dem Bürgernutzen in der Gesundheitsversorgung optimal entsprochen werden? Sozialversicherungen sind ein Player in diesem Gesundheitssystem. Daneben gibt es natürlich auch noch die Ärztekammern, und es gibt auch die Länder, und alles muss in ein Gesamtkonzept gegossen sein und muss aufeinander abgestimmt sein.

Was den Bericht zur Ages Medizinmarktaufsicht betrifft, so haben wir nach dem schwie­rigen Jahr 2013 Verbesserungen feststellen können. Mittlerweile gibt es eine positive Entwicklung. Es gibt auch EU-weite Anerkennung für die Tätigkeit. Wichtig ist uns aber eine nachhaltige Finanzierung der Aufgaben der Marktüberwachung. Dies­bezüglich gab es im Budgetbegleitgesetz eine befristete Verlängerung dieser Finan­zierung. Man kann sich aber Gedanken darüber machen, wie man diese Aufgabe löst, und da gibt es eine Empfehlung des Rechnungshofes. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

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