17.57

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Vize­kanz­ler! Man kann jetzt inhaltlich lange darüber diskutieren, inwiefern Parteipolitik in der Schule etwas zu suchen hat – ich bin eigentlich der Meinung: nichts –, aber man kann auch sehr ernsthaft über die Frage, wie hier mit dem Interpellationsrecht umge­gangen wurde, diskutieren.

Herr Vizekanzler! Ich glaube nicht, dass die Kollegin Cox Nachhilfe von einem erfah­renen Abgeordneten braucht, um richtige Fragen zu stellen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Aber wenn wir schon bei der Belehrungslogik sind, dann würde ich Ihnen vorschlagen, Sie suchen sich jemanden, der länger Minister war und der Ihnen erklärt, was denn Teil Ihrer Vollziehung ist und was nicht. Hier sind nämlich Fragen von Ihnen nicht beantwortet worden, die natürlich in Ihren Vollzugs­bereich fallen, und deswegen ist es auch richtig, dass wir das jetzt hier diskutieren. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt da diese alte Geschichte vom ehemaligen Nationalratspräsidenten Maleta, die mir Altbundespräsident Fischer einmal erzählt hat. Maleta hat gesagt: Es steht zwar in der Verfassung, die Abgeordneten dürfen Anfragen stellen, aber es steht nirgendwo drinnen, dass der Minister auch antworten muss. – So ähnlich ist es bei einigen Fra­gen, die hier an Sie gerichtet wurden. Ja, es sind Fragen enthalten, die nur den Bil­dungs­minister betreffen, das ist ganz eindeutig, aber wenn eine Frage lautet: „War dem Vizekanzler die Unzulässigkeit des Schulbesuches [...] bekannt?“, dann frage ich Sie: In welchen Vollziehungsbereich als den Ihren soll das sonst fallen? – Wir können ja nicht die Landwirtschaftsministerin fragen, ob sie weiß, ob Sie über die Unzulässigkeit Bescheid gewusst haben. (Beifall des Abg. Lindner.) Das können nur Sie sein, alles andere funktioniert denklogisch nicht.

„Hatte der Vizekanzler vor dem Besuch Kenntnis darüber, ob die Zustimmung der Schulleitung [...] eingeholt wurde [...]?“ – Ich kann nur Sie fragen, ob Sie Kenntnis von etwas hatten, das kann nur in Ihren Vollzugsbereich fallen. Ich kann weder den Kollegen Nehammer noch irgendwen anderen fragen, das sind schlichtweg Sie.

Über die Frage, ob anlässlich des Besuches Werbematerial verteilt wurde, kann man diskutieren, das betrifft dann alle, aber wenn Sie – nehmen wir einmal hypothetisch an – welches mitgehabt hätten, dann ist das auch Ihr Vollzugsbereich, weil ich annehme, dass Sie Ihr eigenes Werbematerial mitnehmen und nicht der Bundes­kanzler für Sie Ihre Autogrammkarten mitnimmt. Es ist also selbstverständlich Ihr Voll­zugsbereich in dem Zusammenhang. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Das Problem ist das, was wir jetzt schon länger, seitdem es die neue Regierung gibt, diskutiert haben, und zwar der Umgang mit dem Parlament. Wir haben das heute schon diskutiert, dass der Bundeskanzler zum wiederholten Male abwesend ist – wie gesagt, verfassungsrechtlich zulässig, aber es ist ein schlechter Stil. Wir hatten die Diskussion über die Gesetze, die das Finanzministerium irgendwie hinterrücks durch­schummeln wollte. Wir hatten ganz am Anfang der Legislaturperiode die Frage, ob es sinnvoll ist, dass eine Nationalratspräsidentin gar nicht weiß, ob sie Natio­nalrats­präsidentin sein oder dann doch lieber Ministerin werden will. Auch das hatten wir.

Herr Vizekanzler, Sie haben richtigerweise gesagt, Sie waren lange genug hier im Haus und Sie wissen natürlich, wozu solche Anfragen da sind: weil die parlamen­ta­rische Kontrolle wichtig ist. Sie wissen natürlich auch, dass es so, wie Sie hier geant­wortet haben – beziehungsweise wie hier für Sie geantwortet wurde; Sie schreiben ja die Anfragebeantwortungen nicht selbst, was auch gut ist, denn sonst würden Sie aus dem Beantworten von Anfragen wahrscheinlich nicht mehr herauskommen –, dass das so nicht in Ordnung ist.

Sie wissen, dass Teile, die hier nicht beantwortet wurden, natürlich Ihren Vollzie­hungs­bereich betreffen – zumindest Teile! Sie haben, wie gesagt, auf die Fragen, die ich ausgeführt habe, geantwortet, dass Sie das nicht betrifft. Natürlich betrifft Sie das! Da Sie das wissen – und davon bin ich überzeugt –: Reden Sie mit Ihrem Kabinett und sagen Sie den zuständigen Kabinettsmitarbeitern, die hier pauschal auf 20 Fragen, die Sie natürlich betreffen, zumindest in Teilen, geantwortet haben: „Diese Fragen betref­fen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeitsbereichs“, dass, wenn Sie sich irgendwohin begeben, das sehr wohl Ihren Zuständigkeitsbereich betrifft, dann könnten wir uns in Zukunft solche Debatten ersparen. (Abg. Neubauer: Nein! Das ist ja Unsinn!) – Kollege Neubauer weiß offensichtlich etwas anderes. Das heißt, wenn der Herr Vizekanzler irgendwohin fährt, frage ich in Zukunft beim Bundeskanzler nach – ich bin gespannt, ob der mir dann die Antwort gibt – oder vielleicht beim Landwirt­schafts­minister, oder ich frage bei Ihnen nach, Herr Kollege Neubauer. (Abg. Neubauer: Sie haben ... Beschluss!)

Ich glaube, das Interpellationsrecht ist klar: Wenn es um die Vollziehung des Vize­kanzlers geht, frage ich beim Herrn Vizekanzler nach – und das wären in diesem Zusammenhang sehr einfache Antworten gewesen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Gudenus: Und in China ist ein Fahrrad umgefallen!)

18.01

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte, Herr Abgeordneter.