18.05

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Prä­sidentin des Rechnungshofes! Vom parteipolitischen gegenseitigen Abwatschen wie­der zurück zu den Rechnungshofberichten: Es ging um den Bericht zur Mindest­sicherung, und da möchte ich ein wenig zurückblenden, was wir zum Thema Mindest­sicherung in den letzten Jahren erlebt haben.

2010 wurde sie eingeführt, und Rudi Hundstorfer hat damals gesagt, man rechnet mit 13 000 dauerhaften Beziehern. Die Geschichte hat sehr schnell gezeigt, dass man mit der Zahl nirgends hinkommt, und bereits 2012 hat die Volkshilfe Konstruktionsfehler bei der Mindestsicherung festgestellt. Sie hat schon damals konstatiert, dass die Har­monisierung der Landesbestimmungen überhaupt nicht funktioniert hat, dass jedes Bundesland seinen eigenen Pflanz pflegt und dass der Wohnort entscheidend dafür ist, welche Lebenssituation man hat.

Das hat sich aber alles über Jahre hinweg so weitergezogen, bis Wifo-Chef Badelt, der nicht gerade dafür bekannt ist, dass er um sich schlägt, im November 2016 „politisches Versagen“ bei der Mindestsicherung festgestellt hat.

Im März 2018 hat dann der Verfassungsgerichtshof die Regelungen des Landes Niederösterreich betreffend die Mindestsicherung aufgehoben.

Im Juli 2017 kam der Bericht, den wir jetzt erst diskutieren, und in dem Bericht steht unter anderem, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Möglichkeit, als Grundsatz­gesetzgeber einheitliche beziehungsweise harmonisierte Vorgaben im Bereich der Min­destsicherung festzulegen, bisher nicht wahrgenommen hat. Der Bund könnte etwas tun und tut es nicht.

Im Regierungsübereinkommen findet sich dieses Vorhaben auf Seite 118, also seien wir einmal optimistisch, dass da etwas kommt, nämlich ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gemäß Artikel 12 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz. Mit diesem Grundsatzgesetz hätte der Bund auch die Möglichkeit, bei der Mindestsicherung verstärkt in Richtung Sachleistungen zu gehen, weg von den Geldleistungen. Man hätte die Möglichkeit, die Länder ein bisschen an die Kandare zu nehmen und ein einheitlicheres System zu schaffen.

Das ist auch etwas, das Minister Blümel noch gefordert hat, als er Stadtrat in Wien war, nur hat sich die Regierung bis jetzt dadurch ausgezeichnet, dass viel angekündigt wurde und die meisten Ankündigungen in einer Form erfolgt sind, dass danach die politische Debatte in der Öffentlichkeit alle Vorhaben zerlegt hat, weil es von der Zugangsweise her vielleicht auch nicht immer ganz ideal gelaufen ist.

Alle sind sich einig, dass es diese einheitliche Mindestsicherung in Österreich braucht. Warten wir nicht länger zu! Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheitlicher Mindest­siche­rung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien (Reihe BUND 2017/32), insbesondere hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen Regelung, dem Ausbau von Sachleistungen und mehr Fokus auf Arbeitsanreize, schnellstmöglich umzusetzen.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend bundesweit einheit­licher Mindestsicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien - Reihe BUND 2017/32 (III-32/74 d.B.) - TOP 6

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde im Jahr 2010 in Österreich eingeführt und ist seither in neun Bundesländern unterschiedlich geregelt. Der Rechnungshof hat hierzu im vorliegenden Bericht (Reihe Bund 2017/32) zahlreiche Feststellungen und Empfehlungen getroffen, um die bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien effizienter zu gestalten, sowie generelle Verbesserungsvorschläge für die Mindestsicherung vor­gebracht. Zentral ist dabei eine grundlegende Vereinheitlichung der derzeit unter­schiedlichen Landesgesetze in Österreich. Konkreter Kritikpunkt ist, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Möglichkeit als Grundsatzgesetzgeber nicht wahrnimmt, einheitliche beziehungsweise harmonisierte Vorgaben im Bereich der Mindestsiche­rung festzulegen. Im Regierungsprogramm der Bundesregierung wird unter anderem eine Grundsatzgesetzgebung des Bundes mit einem neuen Sozialhilfe-Grundsatz­gesetz gefordert, dessen Ziel es ist, Armut zu bekämpfen. Auch ein Umbau der Min­destsicherung hin zu mehr Arbeitsanreizen und ein Ausbau von Sachleistungen ist darin enthalten. Da hinsichtlich der geforderten Maßnahmen offenbar ein breiter Kon­sens besteht, wäre eine rasche Umsetzung der Empfehlung besonders wünschens­wert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in Bezug auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien (Reihe BUND 2017/32), insbesondere hinsichtlich einer bundesweit einheitlichen Regelung, dem Ausbau von Sachleistungen und mehr Fokus auf Arbeitsanreize, schnellstmöglich umzusetzen "

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber zu Wort. – Bitte.