19.38

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Geschätzte Präsidentinnen! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir dürfen heute zwei Berichte des Rechnungshofes über Prüfungen, die im Zeitraum März bis Au­gust 2016 durchgeführt wurden, diskutieren. Der eine Bericht bezieht sich auf die Gebarung der Länder hinsichtlich Pensionsanpassung und Übernahme des Sonder­pen­sionenbe­gren­zungsgesetzes. Hierzu wurde zum Prüfungszeitraum 2010 bis 2016 beziehungsweise verlängert sogar von 2006 bis 2016 festgehalten, wie es mit dem Sonderpensionen­be­grenzungsgesetz in den Ländern ausgesehen hat. Wir haben vom Rechnungshof ganz klar die Erkenntnis vorliegen, dass die neun Bundesländer dies unterschiedlich ge­hand­habt beziehungsweise umgesetzt haben.

Unsere Frage an den Vizekanzler im Ausschuss war, wer jetzt die Gespräche mit den Ländern führe. Er ist ja auch für den öffentlichen Dienst zuständig. Die Mitteilung, dass Reformminister Josef Moser die Gespräche führen wird, war für uns schon über­raschend, weil der Vizekanzler doch auch für den öffentlichen Dienst zuständig ist.

Der zweite Bereich, auf den sich der Rechnungshof bezieht und über den ich dann mit Ihnen diskutieren werde, betrifft den Pensionsstand der Landesbeamtinnen und -be­am­ten sowie die für sie getätigten Pensionsausgaben. Hier sehen wir auch die unter­schiedlichen Pensionsantrittsarten, das faktische Pensionsantrittsalter, die Pensions­stände und die Pensionsausgaben und so weiter im Zeitraum von 2010 bis 2015.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Interessante an der ganzen Diskussion ist – und diese Frage habe ich auch dem Vizekanzler gestellt –, dass in der Regie­rungserklärung festgehalten worden ist, dass nur jede dritte Planstelle nachbesetzt werden soll. Wenn man sich die Pensionszahlen für die Zukunft bis 2030 ansieht und die Gewerkschaft uns mitteilt, dass bis zu 50 Prozent der Bediensteten in Pension gehen werden, dann haben wir hier ein großes Problem. Ich habe den Vizekanzler auch gefragt, wie er das im öffentlichen Bereich sieht, welche Aktionen er hierzu setzt und wie er gewährleisten kann, dass die Informationen, die derzeit vorhanden sind, auch den zukünftigen Beamtinnen und Beamten beziehungsweise jenen Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sein werden, übermittelt werden können.

Ich sage einmal: Die Antwort war sehr dürftig bis gar nicht vorhanden. Gerade des­wegen ist es so wichtig, dass man auch Anreize schafft, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn man 50 Prozent der Bediensteten bis 2030 in Pension sehen wird, dann müssen jetzt schon Aktionen gesetzt werden. Auf die Frage, ob die Zahl von einem Drittel eingehalten wird oder nicht, hat er geantwortet: Wir werden das punktuell beurteilen müssen.

So also sehen die Vereinbarungen der Bundesregierung aus. Sie werden nicht ein­gehalten, weil sie auch gar nicht einzuhalten sind, denn sonst kann der öffentliche Dienst die Aufgaben, für die er vorgesehen ist, gar nicht erfüllen.

Ich möchte hier aber auch anhand von Beispielen erklären, warum wir die Beamtinnen, Beamten und Bediensteten unbedingt benötigen. In den Bundesländern, Frau Rech­nungs­hofpräsidentin, haben wir zum Beispiel eine Verzögerung in einem Gewerbe­verfahren, weil von den Ländern zu wenige Sachverständige zur Verfügung gestellt werden. Es kommt zu einer Verzögerung, die gar nicht notwendig wäre, wenn aus­reichend Sachverständige vorhanden wären.

Das zweite Beispiel kommt aus dem Finanzbereich, dem Finanzministerium: Wir sehen, dass wir gerade bei den Betriebsprüfern mehr Leute benötigen. Jeder Betriebs­prüfer bringt das Vielfache von dem, was er eigentlich kostet. Wenn man bedenkt, dass ein Betriebsprüfer zehn bis 15 Mal mehr einbringt, als er kostet, dann wäre es sinnvoll, da zu investieren. Wir wissen auch, dass ungefähr fünf Jahre notwendig sind, damit ein Betriebsprüfer selbständig ausfahren kann.

Zum Schluss noch zu einem Bereich, der mir persönlich sehr am Herzen liegt: Es gibt auch einen Rechnungshofbericht, in dem Sie festhalten, dass es auch im Bundes­kriminalamt zu wenig Personal gibt. Das ist gerade jenes Personal, das wir benötigen, um gemeinsam mit dem Justizministerium zum Beispiel bei Betrugsdelikten oder Sucht­giftdelikten auch eine Abschöpfung durchzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir es nicht geschafft, dass diesen zwei Ministerien ausreichend Personal zur Verfügung steht, damit man diesen Verbrechern zusätzlich noch Geld wegnimmt. Die Strafe mittels Geld, durch Abschöpfung wäre bei unrechtmäßiger Bereicherung ein sinnvolles Ziel, das es umzusetzen gilt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.42

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.