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Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hof­präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte auf den Bericht des Rechnungshofes betreffend Wohnungen des Bundesministeriums für Landesverteidigung eingehen.

Ziel der Überprüfung im Zeitraum Februar bis September 2015 war insbesondere die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Verwaltung der Woh­nungen des Bundesministeriums. Die Prüfung bezog sich auf die Beurteilung des Be­darfs an den Wohnungen, der Transparenz der Vergabe der Wohnungen, der Ange­messenheit und Nachvollziehbarkeit der Wohnungsmieten sowie steuerrechtliche Aspekte.

Überprüft wurde der Zeitraum 2010 bis 2014. Das Bundesministerium verfügte in die­sem Zeitraum über 2 213 Wohnungen, 689 Kasernenquartiere und 613 Gästezimmer. Deren Verwaltung war gekennzeichnet durch eine Aufsplitterung der Kompetenzen auf eine Vielzahl von Organisationseinheiten, wodurch die Steuerung erschwert wurde, sodass eine effektive Bewirtschaftung nicht möglich war. Es gab nämlich im Bundes­ministerium keine Organisationseinheit, welche einen Gesamtüberblick über den zu verwaltenden Wohnungsbestand hatte.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich hier vor allem mit den Natural- und Miet­wohnungen beschäftigen. Kritik gab es unter anderem im Zusammenhang mit der Vergabe der Wohnungen an die Bediensteten, diese sei nämlich sehr verwaltungs­intensiv gewesen, da, wie vorhin schon kurz erwähnt, auch da mehrere Organisations­einheiten im Ministerium eingebunden waren. Die Bediensteten mussten Anträge an die jeweiligen Standeskörper richten, welche wiederum die Anträge an die örtlich zu­ständigen Militärkommanden weiterleiteten. Diese bewerteten die Anträge und reihten sie nach einem einheitlichen Punktesystem ein.

Anschließend prüften ressortinterne Wohnungskommissionen die Reihung und gaben Vorschläge ab. In der Folge wurden die Vorschläge der Abteilung Personalmarketing in der Zentralstelle des Bundesministeriums zur Zustimmung vorgelegt. Naturalwoh­nun­gen wurden sodann mittels Bescheid der Dienstbehörde zugewiesen. Bei Mietwoh­nungen schloss das Bundesministerium direkt mit den Bediensteten einen Mietvertrag.

Meine Damen und Herren, ich denke, jeder von uns erkennt, dass dieses Vergabe­system nicht zweckdienlich ist. Der Rechnungshof empfahl dem Bundesministerium daher, eine einheitliche Datenbank für die Verwaltung der Wohnungen einzurichten, welche den gesamten Wohnraumbestand umfasst und so eine zielgerechte Steuerung des Wohnraumportfolios ermöglicht. Das Ministerium hat in seiner Stellungnahme zu diesem Bericht bereits die Absicht geäußert, ein einheitliches System einzuführen und so immobilienrelevante, wohnungsbezogene Daten in einer Datenbank zu erfassen.

Derzeit wird noch geprüft, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Veränderung mög­lich ist, aber ich bin mir sicher, dass unter der Aufsicht unseres Landesverteidi­gungs­minis­ters Mario Kunasek das Wohnraummanagement zukunftsfit gestaltet wird. Immerhin ist die Zurverfügungstellung von Wohnungen auch ein wichtiges Instrument zur Personalgewinnung, was mir als Personalvertreter ganz wichtig ist, und sollte daher möglichst effizient gestaltet werden. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

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