Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zu zwei Abstimmungen.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbindung von Parlament, Rechtsschutzbeauftragten und Rechnungshof bei einer Reform des BVT“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Entschließungsantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Krainer, Krisper, Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres“ gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu solch einem Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den gegenständlichen Misstrauensantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)