14.11

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Ich möchte mich ebenfalls zuerst bei der Volksanwaltschaft herzlich für diesen Sonder­bericht über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen bedanken. Sie haben sehr viel Zeit dafür aufgewendet, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, und für uns Parlamentarier ist dies eine wichtige Grundlage dafür, Missstände aufzuarbeiten und Kinderrechte zu schützen. Vielen Dank also für diesen umfangreichen Bericht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In meiner beruflichen Laufbahn konnte ich selbst sehr oft erfahren, wie schwierig und belastend gewisse Lebensumstände für Kinder sein können. Das Aufwachsen in Gewaltbeziehungen oder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern prägt für das ganze Leben, und nicht selten entwickeln sich die Kinder ohne entsprechende Hilfe wie ihre Vorbilder. Umso wichtiger ist es, dass Minderjährige, die in Wohneinrichtungen un­ter­gebracht werden, deutlich bessere Aufenthaltsbedingungen als in den vergangenen Jahrzehnten vorfinden, wie die Volksanwaltschaft auch positiv in ihrem Bericht heraus­hebt.

Ich kenne persönlich viele MitarbeiterInnen in den Einrichtungen, die ausgezeichnet und überaus engagiert in einem sehr herausfordernden Arbeitsfeld tätig sind, und möchte mich auch bei meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen im Sozialbereich dafür bedanken, dass sie sich mit so viel Herz in ihrem Arbeitsfeld engagieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Nicht besetzte Dienststellen und häufige Personalwechsel führen jedoch dazu, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ausreichend geschult sind und schon nach sehr kurzer Zeit mit sehr großer Verantwortung, zum Beispiel im Nachtdienst, allein ge­lassen werden. Beanstandet wird, dass zuweilen noch immer unangemessene bis ernied­rigende Sanktionen und auch Übergriffe zwischen den Jugendlichen selbst vorkommen. So fehlen in manchen Einrichtungen gewaltpräventive oder sozialpäda­gogische Konzepte – diese sollten in allen Bundesländern Bewilligungsvoraussetzung für sozialpädagogische Einrichtungen sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Zusätzlich braucht es bundeseinheitliche Standards betreffend Personalschlüssel und Ausbildung des Betreuungspersonals, es braucht familienähnliche Wohngruppen oder kleinere Gruppengrößen, und vor allem auch Stabilität beim Betreuungspersonal. All das setzt eine ausreichende Finanzierung bei den Tagsätzen voraus. In ganz Öster­reich fehlen flächendeckend sozialtherapeutische und sozialpsychiatrische Angebote. Allein in meinem Bundesland Oberösterreich steht einem Bedarf von 1 121 sozialthera­peutischen Betreuungsplätzen ein Angebot von nur 74 Plätzen gegenüber. Es ist un­tragbar, dass die Republik diese Kinder einfach ihrem Schicksal überlässt: Die Folge­schäden sind nur sehr schwer oder gar nicht mehr zu beheben.

Meine Damen und Herren! Wenn wir Kinderrechte ernst nehmen, müssen wir weiterhin intensiv an den von der Volksanwaltschaft empfohlenen Verbesserungen in den Ein­richtungen arbeiten, sowohl für die MitarbeiterInnen als auch für die betroffenen Kinder, und dafür braucht es auch die entsprechenden finanziellen Mittel. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.15

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Povysil zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.