14.56

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Dieses Gesetz, das eine Vertragsverletzung mit der EU bereinigen wird, ist absolut notwendig und in zweiter Linie ist die Zielsetzung natürlich auch die Attraktivie­rung von sauberen Antrieben.

Wir haben schon die Vorgaben zu Rechten und Pflichten und für Verordnungs­ermäch­tigungen gehört, aber es ist mir schon wesentlich, in diesem Zusammenhang zu erwähnen: Wenn wir die E-Mobilität in Österreich entsprechend fördern wollen, dann bedarf es nicht nur einer Infrastruktur, die in allen Bereichen – angefangen bei den Steckern zum Beladen der Fahrzeuge kompatibel ist, sondern auch Transportleis­tungen der elektrischen Energie, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass ein System mit E-Mobilität in Österreich tatsächlich funktionieren kann.

Wir wissen, dass wir in Österreich circa 70 000 Gigawattstunden Strom verbrauchen, und können von diesen 70 000 Gigawattstunden Strom ungefähr zwei Drittel aus heimischer Wasserkraft erzeugen. Anzuführen ist in diesem Zusammenhang, dass wir in Österreich noch ein Ausbaupotenzial der Wasserkraft von 30 Prozent haben und dass diese 30 Prozent, wenn wir sparsam mit Strom umgehen, auch dazu geeignet wären, Österreich autark von Importen fossiler Energie für Stromerzeugung zu machen.

Wichtig dabei ist allerdings, dass die Projekte der Transportleitungen in Österreich auch die Genehmigung erhalten. So wie es bisher war, nämlich dass mit allen Mitteln versucht wird, elektrische Hochspannungsleitungen zu verhindern, wird es in Zukunft nicht gehen. Man muss sich überlegen, ob man eine ordentliche Infrastruktur für E-Mobilität und für den gesamten Strommarkt aufbauen will, denn dann müssen auch entsprechende Transportleitungen nicht nur in Österreich, sondern europaweit zur Ver­fügung gestellt werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Deshalb wird es entscheidend und wichtig für Österreich sein, unsere heimische Wasserkraft, die, wie gesagt, zu 30 Prozent noch nicht ausgebaut ist, in Zukunft – so wie im Regierungsprogramm beschlossen unter Abänderung der internationalen Was­serrah­menrichtlinien weiter auszubauen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.58

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank.

Da wir nur noch 1 Minute zur Verfügung haben, frage ich Sie, Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff: Wollen Sie diese Minute in Anspruch nehmen oder warten Sie? (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff verneint die Inanspruchnahme.)

Dann unterbreche ich die Verhandlung über Tagesordnungspunkt 5, damit die ver­langte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.