19.27

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher hier auf der Galerie und vor den Fern­seh­apparaten! Der vorliegenden Regierungsvorlage zur Novellierung des Marktordnungs­gesetzes 2007 werden wir nicht unsere Zustimmung erteilen, und zwar deshalb, weil sie unserer Meinung nach zu wenig weitreichend und teilweise nur kosmetischer Natur ist. Wir bringen daher einen eigenen Abänderungsantrag ein.

Die sogenannte Omnibus-Verordnung der EU ermöglicht viel weiter gehende Gestal­tungsmöglichkeiten, vor allem in den Bereichen des Programms für ländliche Ent­wicklung, aber auch was die Direktzahlungen betrifft.

Frau Ministerin, Sie haben im Landwirtschaftsausschuss gemeint, dass die Förder­gelder den richtigen Bauern zugutekommen sollen. Da gehen wir natürlich mit Ihnen völlig konform, aber nur dann, wenn Sie nicht die Großkonzerne, die Großagrarier gemeint haben und auch nicht gemeint haben, dass die Getreidebauern weiterhin keine AMA-Marketing-Beiträge leisten sollen.

Wir stehen dafür, dass wir die kleinbäuerlichen Familienbetriebe weiterhin unterstüt­zen. Wir stehen für eine ehrliche und gerechte Verteilung der Fördermittel, Kolleginnen und Kollegen, daher gibt es diesbezüglich einige Vorschläge unsererseits. Wir machen den Vorschlag, dass es bei den Direktzahlungen eine Obergrenze von 25 000 Euro geben soll – 97 Prozent der Landwirte sind davon nicht betroffen – und dass es auch eine entsprechende Umverteilungsprämie geben soll, das heißt, dass die Landwirte bis zu 20 Hektar um 100 Euro mehr Förderung bekommen.

Ich denke, dass auch Europaminister Blümel auf unserer Seite steht, wie sein Interview vom 23. Mai 2018, das er der APA gegenüber gegeben hat, vermuten lässt.

Wir denken, dass auch das Programm für die ländliche Entwicklung – das ist die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – weiter gestärkt werden muss, also mehr Mittel von der ersten in die zweite Säule transferiert werden sollen. Es geht darum, den gesamten ländlichen Raum finanziell zu stärken, die biologische Landwirtschaft ent­sprechend auszubauen und auch die „Donau Soja“-Strategie endlich mit Leben zu erfüllen. Das heißt, es muss auch ein parlamentarischer Prozess im Hinblick auf die zweite Säule, das Programm für die ländliche Entwicklung stattfinden.

Daher möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen, der folgendermaßen lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vor­lage (143 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (165 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 1 lautet:

„1. § 2 Ziffer 2 lautet:

,2. die im Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) sowie im Europä­ischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ge­mäß Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 549 für die gemeinsame Agrarpolitik bereitgestellten Mittel umfassend auszuschöpfen.‘“

2. Ziffer 2 lautet:

„2. § 3 Abs. 3 lautet:

,(3) (Verfassungsbestimmung) Gemeinsame Marktorganisationen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang I des AEUV angeführten Erzeugnisse, sonstige Handelsregelungen, Regelungen zu Direktzahlungen einschließlich der hori­zontalen Regelungen betreffend Verwaltung und Kontrolle, landwirtschaftliche Betriebs­­beratung und Cross Compliance sowie Regelungen betreffend die Förderung der Ent­wicklung des ländlichen Raums.‘“

Die bisherigen Randziffernbezeichnungen 1. bis 19. erhalten die Bezeichnungen 3. bis 21.

*****

Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass die österreichische Landwirt­schaft keine Spielwiese eines Ministeriums sein darf und dass nicht am Parlament vorbei die Hard Facts der zweiten Säule fixiert werden sollen.

Liebe Kollegen, auch von den Regierungsfraktionen! Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß und unterstützen Sie unseren Abänderungsantrag! Wir wissen, wir haben die Erde nur geliehen und tragen auch Verantwortung für Grund und Boden für die nach­folgenden Generationen. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinne, Frau Ministerin für Nachhaltigkeit, wünsche ich Ihnen zur Geburt Ihres Kindes alles erdenklich Gute und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

19.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vor­lage (143 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (165 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1.Ziffer 1 lautet:

„1. § 2 Ziffer 2 lautet:

„2. die im Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) sowie im Euro­pä­ischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ge­mäß Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 549 für die ge­meinsame Agrarpolitik bereitgestellten Mittel umfassend auszuschöpfen.““

2. Ziffer 2 lautet:

„2.§ 3 Abs. 3 lautet:

„(3) (Verfassungsbestimmung) Gemeinsame Marktorganisationen im Sinne dieses Bun­desgesetzes sind Regelungen zur Schaffung und Durchführung der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte für die in Anhang I des AEUV angeführten Erzeugnisse, sonstige Handelsregelungen, Regelungen zu Direktzahlungen einschließlich der hori­zon­talen Regelungen betreffend Verwaltung und Kontrolle, landwirtschaftliche Be­triebs­beratung und Cross Compliance sowie Regelungen betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums.““

Die bisherigen Randziffernbezeichnungen 1. bis 19. erhalten die Bezeichnungen 3. Bis 21.

Begründung

Die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union fußt in jeder Periode auf meh­reren Verordnungen (EU). Die Vergabe der Agrarförderungen soll auch in der nächsten Periode der GAP über zwei Säulen erfolgen.

Das Verteilungsvolumen der derzeitigen Periode 2014-2020 beträgt in Österreich ins­ge­samt ca. 12,5 Milliarden Euro (inklusive nationaler Kofinanzierung von 3,8 Milliarden Euro). Die Höhe des Gesamttopfes der Säule 1 liegt bei ca. 692 Millionen/Jahr.

Die erste Säule wird in Österreich unter Einbeziehung der nationalen Gesetzgebung geregelt, braucht also die Zustimmung von Nationalrat und Bundesrat.

Die Voraussetzungen für die Vergabe von Fördermitteln der „Säule 2“ werden derzeit jedoch nur in Sonderrichtlinien des zuständigen Ministers/der zuständigen Ministerin im Rahmen des sogenannten „Programms für die ländliche Entwicklung“ festgelegt.

Aus grundsätzlichen demokratiepolitischen Überlegungen der parlamentarischen Kon­trolle und zur erhöhten demokratischen Legitimation der Vergabe von öffentlichen Mit­teln sowie, um eine größere Transparenz zu gewährleisten, welche Förderungen über den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) abge­wickelt werden und unter welchen Bedingungen diese bezogen werden können, zu erreichen, muss auch die Vergabe der öffentlichen Fördermittel der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik Eingang in die Marktordnung finden.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ordnungs­ge­mäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Wir kommen nun zur nächsten Wortmeldung: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.