20.44

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, der Vorschlag von Kollegen Noll liegt da. Er will die Besetzung des Obersten Gerichtshofes ändern. Schauen wir uns einmal an, warum er das vorschlägt, welche Argumente dafür und welche dagegen sprechen. Das werden wir natürlich im Justizausschuss entsprechend diskutieren.

Ganz klar geregelt ist das in Artikel 92 der Bundesverfassung. Es geht um das oberste Gericht, die oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen in Österreich in der ordent­lichen Gerichtsbarkeit. Da ist eben geregelt, dass der Präsident des Obersten Gerichts­hofes nicht nur die Aufgabe der Rechtsprechung, sondern auch die Vertretung des Obersten Gerichtshofes nach außen und dazu auch die Dienstaufsicht über die Richte­rinnen und Richter innehat. Das ist bei allen anderen Gerichten anders. Dort ist natür­lich die Rechtsprechung unabhängig, aber der innere Dienstbetrieb wird durch Verord­nung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gere­gelt. – So weit die Gesetzeslage.

Warum betrachte ich den Vorschlag doch einigermaßen kritisch? – Er würde ja bedeuten, dass zukünftig die Richterinnen und Richter, die dieser Vollversammlung des OGH angehören, aus ihrer Mitte heraus selbst ihren Präsidenten oder ihre Prä­sidentin bestimmen. Also ich frage den Kollegen Noll und Sie alle: Wer würde sich in einem Unternehmen nicht gerne selbst den Chef aussuchen? – Ich persönlich erachte es als nicht richtig, das so zu tun. Über die verschiedenen Ansinnen, die dahinter­ste­hen, zu diskutieren – nämlich Objektivität, Transparenz, dem Bürger klarer zu machen, warum jemand diese herausragende Position bekommt –, dafür bin ich gleich zu haben.

Mir erschließt sich im Antrag die vermeintliche Transparenz, die von Noll behauptet wird, nicht. Ich glaube einfach – es gibt dann auch eine Bewerbungsphase im Obersten Gerichtshof –, in Wahrheit ist das dann ein hineingezogener Wahlkampf unter den Richtern. Es gibt jede Menge Eigeninteressen und Befindlichkeiten, die dann dort Platz greifen würden.

Ich finde es richtiger, dass unser Bundesminister für Justiz in seiner Verantwortung, losgelöst von der Rechtsprechung, objektiv und ohne irgendwelchen internen Usancen verpflichtet zu sein, diese Entscheidung treffen kann. Über die Kriterien dafür bin ich gerne bereit zu sprechen. Der Herr Bundesminister ist uns auch – entgegen diesem Vorschlag – selbstverständlich für seine Amtsführung rechenschaftspflichtig, indem er uns hier im Parlament dafür verantwortlich ist.

Eine Anmerkung noch: Der jetzige Präsident der Obersten Gerichtshofes, Eckart Ratz, geht Ende Juni in Pension. Die Nachfolge ist geregelt – problemlos. Wenn man den Medien, die da immer bestens informiert sind, trauen darf, dann ist die Person, die für seine Nachfolge bestimmt ist, eine ausgezeichnete Persönlichkeit und eine gute Ent­scheidung.

Ich sage: Die nächste Besetzung für eine Präsidenten- oder Vizepräsidentenstelle steht erst in ein paar Jahren an. Nutzen wir die Zeit bis dahin, um an eventuellen sinn-vollen Verbesserungen zu arbeiten! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­ne­ten der FPÖ.)

20.47

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Duzdar. – Bitte, Frau Abgeordnete.