20.47

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir vonseiten der Sozialdemokratie sehen den Antrag nicht so kritisch wie Kollegin Steinacker. Ganz im Gegenteil: Was soll schlecht daran sein, dass die Richter aus ihrer Mitte heraus einen Vorschlag machen, wer der Vizepräsident oder der Prä­sident des Obersten Gerichtshofes sein soll?

Ich glaube, Kollege Noll hat es auch richtig gesagt: Es geht nicht darum, die Entschei­dungskompetenz des Justizministers einzuschränken – ganz im Gegenteil. Diese bleibt aufrecht, man geht allerdings einen Schritt weiter, indem man Transparenz ermöglicht und indem man vor allem das Gericht, das betroffen ist – nämlich den Obersten Gerichtshof –, einbezieht und ihm die Möglichkeit einräumt, gehört zu werden. Dieser soll einfach nur das Vorschlagsrecht haben. Ich finde, daran ist überhaupt nichts ver­werflich.

Ganz im Gegenteil: Ich finde, in einem modernen Rechtsstaat sollte auch immer wieder überlegt werden, wie man diesen weiterentwickeln kann. Daher spricht nichts gegen mehr Transparenz und gegen eine Aufwertung der Justiz. In diesem Sinne können wir uns sehr gut mit diesem Antrag anfreunden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Ja, wenn ... mehr Transparenz!)

20.48

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Tschank. – Bitte, Herr Abgeordneter.