20.51

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es geht um die nächsten vier Tagesordnungspunkte. Kurz zusammengefasst: Mit dem Verfassungssprecher der ÖVP, aber auch mit allen anderen Verfassungssprechern hat es in der vorigen Gesetzgebungsperiode eine Übereinkunft dahin gehend gegeben, dass man Teile aus der Enquete-Kommission zur „Stärkung der Demokratie in Österreich“ verwirklicht. Drei dieser Anträge betreffen diese Teile.

Zum einen sieht ein Antrag eine attraktivere Bearbeitung der Volksbegehren vor, mit einer Sitzung, wo die Proponenten auch teilnehmen und sprechen können, einer zweiten Sitzung, wo sie auch am Ende noch einmal dabei sind, und in der Mitte die Möglichkeit, im Ausschuss auch ihre Argumente vorbringen zu können. Das wäre in diesem einen Antrag enthalten.

Der zweite Antrag würde die elektronische Unterstützung von Petitionen und Bürger­initiativen bedeuten.

Der dritte betrifft Livestreaming oder ein Video-on-Demand bei öffentlichen Sitzungen.

Der vierte Antrag beinhaltet – das wäre neu –, dass man den Abgeordneten die Mög­lichkeit einräumt, einmal pro Jahr beim Legislativdienst ein Gutachten zu bestimmten Sachthemen einzufordern, und ein Minderheitsrecht, einmal pro Jahr auch Experten laden zu können, sowie eine Ausweitung der Prüfmöglichkeiten des Rechnungshofes.

Das wären die vier Anträge. Das wäre eigentlich eine Umsetzung des Demokratie­pakets, und ich gehe davon aus, dass wir darüber eine konstruktive Diskussion führen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

20.53

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte, Herr Abgeordneter.