15.22

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Gamon, es ist schon spannend, welche The­men auf einen altgedienten Abgeordneten wie mich, der jetzt Finanzausschussobmann ist, durch technologische Revolutionen auf einmal zukommen, aber ich beschäftige mich gerne damit, glauben Sie mir das!

Zuerst einmal ist zu erkennen, dass Blockchain eine IT-Technologie ist, die ungeahnte Möglichkeiten bietet – Sie haben es vorhin selber schon erwähnt –, auch eine Demo­kratisierung des Internets oder einer dem Internet ähnlich funktionierenden Technolo­gie darstellen kann, und darauf aufbauend entstehen jetzt auf einmal Möglichkeiten wie zum Beispiel jene, virtuelle Währungen zu etablieren, und das auf Basis einer Techno­logie, die völlig transparent, für alle einsehbar und damit auch kontrollierbar ist. Sie kann damit auch auf Managementsysteme verzichten, die letzten Endes sehr manipu­lationsanfällig oder missbrauchsanfällig sind; wir wissen ja inzwischen, was alles mit unseren Daten bei anderen Anwendungen geschieht. Das heißt für mich, Blockchain ist für Bitcoin ja so etwas wie für alle Traditionalisten das Internet für das E-Mail.

Der Herr Minister hat es schon ausgeführt: Die Tatsache, dass diese Anwendung zum Beispiel für virtuelle Währungen auf Transparenz, auf Einsehbarkeit basiert, heißt ja noch lange nicht, dass es deswegen keine regulatorischen Rahmenbedingungen braucht. Es heißt aber auf der anderen Seite natürlich auch nicht, dass es dieselben braucht oder zwingend dieselben braucht, denn dann – da bin ich ganz bei Ihnen – würden wir sozusagen diese Revolution, diese revolutionäre Entwicklung in einen Rah­men oder in einen Käfig sperren, in dem sie sich sicherlich nicht entwickeln könnte.

Ich bin dem Herrn Minister sehr dankbar für die Einrichtung des Fintech-Beirats – das war, glaube ich, eine wirklich wichtige Einrichtung – und auch für die Art der Besetzung dieses Beirats: hochprofessionell; es sind auch schon erste Ergebnisse daraus ent­standen. Danke auch für die Initiative, mit UK zu kooperieren, weil man dort bei dem Thema natürlich schon ein Stück weiter ist. Danke auch für ein paar Klarstellungen, die in der Zwischenzeit schon getroffen worden sind: dass die geltende Rechtslage natür­lich bedeutet, dass es eben kein Finanzinstrument ist, weder E-Geld noch ein Zah­lungsmittel im Sinne des Bankwesengesetzes noch ein Zahlungsinstrument im Sinne des Zahlungsdienstegesetzes. Allein diese drei Ausschlüsse, die da jetzt getätigt wor­den sind, zeigen ja schon, dass es sich dabei um etwas neu zu Fassendes handelt, das eben einen eigenen Rahmen braucht.

Ich glaube, es war auch sehr, sehr wichtig – der Herr Finanzminister hat es schon er­wähnt –, dass die FMA eine Kontaktstelle eingerichtet hat, denn es ist für die Anwen­der oder für die Start-ups, für viele, die das im Moment verwenden, im Augenblick tat­sächlich ein Blindflug, steuerlich genauso wie regulatorisch. Wer, wenn nicht die FMA – derzeit natürlich auf Basis der geltenden Rechtslage, schwierig genug –, könnte dann diesen Anwendern treffende und verlässliche Interpretationen geben, damit sie nicht unnötigerweise Risken eingehen, die dann sogar existenzgefährdend werden könnten?

Der Fintech-Aktionsplan, der inzwischen aus den zwei Sitzungen des Beirats entstan­den ist, ist, glaube ich, durchaus herzeigbar, sowohl hinsichtlich der Unterstützung bei innovativen Geschäftsmodellen als auch hinsichtlich der Förderung von technologi­schen Innovationen im Finanzsektor ganz generell, aber auch das Thema Erhöhung der Sicherheit und Integrität im Finanzsektor betreffend.

Ganz essenziell, glaube ich, ist die Idee der regulatorischen Sandboxes. Das ist eine im Moment schwer in unseren Rechtsrahmen passende technologische Entwicklung, die aber sicher Zukunft hat, da es, glaube ich, so ein Versuchslabor geradezu braucht, um eben die verschiedenen Auswirkungen und Implikationen, die so etwas mit sich bringt, auch tatsächlich ausprobieren zu können. Dafür einen geschützten Entwick­lungsrahmen zu schaffen, der da risikolos beziehungsweise bei Einhaltung von ein paar – hoffentlich wenigen – Spielregeln möglichst risikolos experimentieren lässt, ist, finde ich, eine Superidee, die dringend weiterzuentwickeln wäre.

Es bleibt natürlich nicht zuletzt die heikle Frage der Besteuerung. Auch da bin ich froh über die Ankündigung, dass bis Jahresende ein paar Klarstellungen erfolgen werden, das aber natürlich in unser gesamtes Steuerregulativ eingebettet werden soll – dann eher in Richtung der umfassenden Steuerreform 2020, sage ich jetzt einmal; so weit ist das ja auch nicht mehr weg.

Das heißt, jawohl, es ist Tempo gefragt, dazu bekenne auch ich mich. Auf der anderen Seite sind aber schon sehr viele neue Dinge dabei, und wir müssen uns auch im Kla­ren darüber sein, dass es ein paar wenige Länder gibt, die da wirklich viel weiter sind. Alle arbeiten daran, viele arbeiten daran, die EU sollte das auch tun und tut es erst, seit wir Druck machen. Ich glaube, insgesamt kann man sagen: Bleiben wir alle drauf, denn das Ganze hat Zukunft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.28

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marg­reiter. – Bitte.